Die Beitragsbescheide für den Kammerbeitrag 2024 werden in dieser Woche per beA verschickt. Der Regel-Beitrag für den Kammerbeitrag beträgt EUR 340,00 p.a.
Die Rechtsanwaltskammer München bittet alle Mitglieder ihr beA auf den Eingang des Beitragsbescheids zu prüfen und den Bescheid ggf. gesondert zu speichern, da das beA nicht zur Archivierung von Dokumenten dient.
Der Kammerbeitrag 2024 ist am 01.03.2024 zur Zahlung fällig. Die Kammer bittet um fristgerechte Anweisung.
Über ein Formular für das SEPA-Basislastschriftmandat kann der Beitrag ab Fälligkeitstag bequem per Lastschrift eingezogen werden.
Das Formular und alle weiteren Informationen sind auf der Website der Kammer zu finden.