Die Rechtsanwaltskammer München hat in Zusammenarbeit mit den Münchener Zivilgerichten Empfehlungen für den Versand von beA-Nachrichten im Hinblick auf Bezeichnungen von Dokumenten erstellt, die Sie hier abrufen können.
Weitere Informationen rund ums beA sind auf der Website der Kammer unter „Elektronischer Rechtsverkehr“ zu finden.