Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Fürsorgeeinrichtungen

  • Unterstützungsfonds

    Die Rechtsanwaltskammer München unterhält gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 3 BRAO einen Unterstützungsfonds.

    Mit dem Unterstützungsfonds soll älteren Kolleginnen und Kollegen, die unverschuldet bzw. durch Krankheit in wirtschaftliche Not geraten sind, sowie deren Angehörigen geholfen werden. Die Betroffenen können in eine langfristige finanzielle Betreuung aufgenommen werden. In manchen Fällen kann auch eine einmalige Unterstützung helfen. Den Bedürftigen wird mit kleineren und – wo es notwendig ist – mit größeren Beträgen geholfen.

    Um nicht nur Rechtsanwälten und deren Hinterbliebenen, sondern auch langjährigen ehemaligen Mitgliedern in einer Notsituation (Altersarmut) helfen zu können, wurde im Rahmen der Kammerversammlung 2018 eine Änderung der Richtlinien des Unterstützungsfonds beschlossen. Neben der Unterstützung einzelner Hilfsbedürftiger ist seitdem auch eine Förderung von Projekten möglich, die der Anwaltschaft zugute kommen.

    Darüber hinaus soll es zukünftig nicht nur möglich sein, finanzielle Unterstützung zu leisten, sondern auch die Möglichkeit einer Beratung durch einen psychologisch-geschulten Coach sowie einen Experten in finanziellen Angelegenheiten anzubieten. Mit dieser zweistufigen Unterstützungsform soll den Betroffenen ein angenehmer und erfolgreicher Wiedereinstieg ermöglicht werden.

    Der Unterstützungsfonds erhält seine Gelder durch Spenden, durch Geldbußen der Anwaltsgerichtsbarkeit und zum Teil auch von Geldauflagen der ordentlichen Strafgerichtsbarkeit.

    Die Summe der eingehenden Gelder durch den Weihnachtsspendenaufruf lässt eine große Solidarität der Anwaltschaft erkennen.

    Ansprechpartner für den Unterstützungsfonds ist Geschäftsführerin Brigitte Doppler, Telefon (089) 53 29 44-0. Jeder Antrag auf den Unterstützungsfonds wird absolut vertraulich behandelt. Die Richtlinien des Unterstützungsfonds finden Sie hier.

  • Vertrauensanwalt für in Not geratene Mitglieder

    In wirtschaftliche Not geratene Kolleginnen und Kollegen scheuen nicht selten davor zurück, sich durch Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstands der Rechtsanwaltskammer beraten zu lassen. Sie möchten ihre Anwaltszulassung nicht in Gefahr bringen. Ratsam ist es aber, frühzeitig Rat und Hilfe in Anspruch zu nehmen, um einen drohenden Vermögensverfall vielleicht noch abwenden und berufsrechtliche Fehler vermeiden zu können.

    Um der gesetzlichen Pflicht zur Beratung der Mitglieder (§ 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO) auch in diesem sensiblen Bereich optimal nachzukommen, hat der Kammervorstand einen „Vertrauensanwalt“ bestellt. Er hat die Aufgabe, materiell in Bedrängnis geratene Kolleginnen und Kollegen in ihrer Notlage zu beraten und dabei insbesondere auch berufsrechtlich zweckmäßiges und einwandfreies Verhalten aufzuzeigen.

    Sowohl die Namen der Ratsuchenden als auch sämtliche gegenüber dem Vertrauensanwalt gemachten Angaben werden von diesem streng vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht des Vertrauensanwalts auch gegenüber dem Kammervorstand.

    Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München können sich durch den vom Kammervorstand bestellten Vertrauensanwalt beraten lassen. Sowohl die Namen der Ratsuchenden als auch sämtliche gegenüber dem Vertrauensanwalt gemachten Angaben werden von diesem streng vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht auch gegenüber dem Kammervorstand.

    Als Vertrauensanwalt wurde bestellt:

    Rechtsanwalt Roland P. Weber
    Maximilianstraße 2, 80539 München
    Telefon: (089) 99 54 81 52
    Telefax: (089) 96 06 12 60
    E-Mail: recht(at)kanzleiweber.com

    Die Beratung erfolgt für die Betroffenen kostenlos. Ein Rechtsanspruch auf die Durchführung der Beratung besteht nicht. Die Beratungsleistungen des Vertrauensanwalts sind auf maximal fünf Stunden beschränkt.

  • Sterbegeld

    In Erfüllung der Aufgaben der Kammerversammlung gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 3 BRAO wurde der Kammervorstand ermächtigt, ein Sterbegeld bei Tod eines Kammermitglieds auszuzahlen. Die Kammerversammlung hat zuletzt am 27.04.2007 über die Regelungen der Sterbegeldordnung beschlossen. Die aktuelle Fassung ist am 01.01.2008 in Kraft getreten. Danach können Angehörige oder Vertraute des verstorbenen Kammermitglieds einen Antrag auf Sterbegeld stellen. Das Sterbegeld soll ausschließlich dazu dienen, die Kosten einer standesgemäßen Beerdigung zu decken und den nächsten Angehörigen des verstorbenen Kammermitglieds im Falle der Bedürftigkeit eine erste finanzielle Hilfe zu gewähren.

    Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass die Fürsorgeeinrichtung des Sterbegelds für Personen, die nach dem 01.01 2008 erstmals Mitglied der Rechtsanwaltskammer München geworden sind, geschlossen wurde. In diesem Fall besteht leider keine Möglichkeit der Sterbegeldgewährung.

    Bei besonderer Notlage kann anstatt oder ergänzend zum Sterbegeld auch die Möglichkeit bestehen, Hinterbliebenen Mittel aus dem Unterstützungsfond der Rechtsanwaltskammer zu gewähren.