Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Ausländische Berufsausübungsgesellschaften

Antragsformulare für die Zulassung einer ausländischen Berufsausübungsgesellschaft

Ausländische Berufsausübungsgesellschaften dürfen unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig Rechtsdienstleistungen in Deutschland anbieten; in jedem Fall ist dafür eine Zweigniederlassung in Deutschland und die Zulassung durch die für den Ort der deutschen Zweigniederlassung zuständige deutsche Rechtsanwaltskammer Voraussetzung, § 207a Abs. 1 BRAO.

Für Berufsausübungsgesellschaften nach dem Gesellschaftsrecht eines Staates, der nicht Mitgliedsstaat der Europäischen Union und nicht Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, die ihren Sitz in einem Mitgliedsstaat der Welthandelsorganisation haben, werden in § 207a BRAO detaillierte Regelungen für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen in Deutschland geschaffen. Sie bedürfen dazu in jedem Falle einer Zulassung in Deutschland.

Außerdem muss ihr Unternehmensgegenstand die „Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten“ sein, § 207a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BRAO. Zugelassen wird die ausländische Berufsausübungsgesellschaft an sich, nicht nur die deutsche Zweigniederlassung.

„Ausländisch“ ist jede Berufsausübungsgesellschaft „nach dem Gesellschaftsrecht eines Staates, der nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist“, § 59b Abs. 2 Satz 2 BRAO. Dabei kommt es auf das auf die Gesellschaft anwendbare Recht an (Gesellschaftsstatut). Damit sind alle anderen Berufsausübungsgesellschaften „inländisch“, auch wenn sie nicht dem deutschen Recht unterliegen.

Antragsformulare für die Zulassung einer ausländischen Berufsausübungsgesellschaft ab dem 01.08.2022 finden Sie hier: