Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Vermittlung

Vermittlung durch die Rechtsanwaltskammer

Bei Auseinandersetzungen unter Mitgliedern der Kammer bietet der Vorstand entsprechend der Regelung in § 73 Abs. 2 Nr. 2 BRAO Vermittlungsgespräche an. In Absprache mit den Beteiligten nimmt sich entweder ein Mitglied des Vorstands oder ein Geschäftsführer des Falls an. Ein Vermittlungsgespräch setzt voraus, dass beide Seiten damit einverstanden sind. Lehnt die Gegenseite die Teilnahme an einem Vermittlungsversuch ab, dann ist die Vermittlung gescheitert, bevor sie angefangen hat.

Die Weigerung, an einem Vermittlungsgespräch teilzunehmen, stellt keinen Verstoß gegen das Berufsrecht dar. Der Vorstand bittet jedoch, bei Auseinandersetzungen untereinander zunächst die Vermittlung durch die Kammer zu suchen. Kommt ein Vermittlungsgespräch zustande, dann ist es in der Regel auch erfolgreich.

Gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO wird auch die Vermittlung bei Auseinandersetzungen zwischen Anwalt und Mandant angeboten.

Die für Vermittlungen zuständige Abteilung XII der Rechtsanwaltskammer München hat Leitlinien für die Durchführung von Vermittlungsverfahren entwickelt, um das Vermittlungsverfahren transparent zu machen. 

Außerdem steht Ihnen ein Merkblatt für die Vermittlung zwischen Anwälten zur Verfügung sowie ein Merkblatt für die Vermittlung zwischen Anwalt und Mandant abgerufen werden.