Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Anwaltsausweis

Neuer Ausweis für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte seit August 2021

Die rund 22.500 Rechtsanwälte, die Mitglieder der Rechtsanwaltskammer München sind, erhalten künftig auf Antrag einen neuen Rechtsanwaltsausweis.

Damit wird der seit rund 15 Jahren genutzte weiß-grünliche Mitgliedsausweis abgelöst. Vizepräsident und Schatzmeister Rolf Pohlmann hat den neuen Ausweis am 08.07.2021 den Vertretern der Gerichte und Staatsanwaltschaften in der Kammergeschäftsstelle vorgestellt. „Der neue Anwaltsausweis ist viel praktischer, sicherer und zugleich kostengünstiger für unsere Mitglieder“, sagte Pohlmann. Das Passbild wird nunmehr doppelt so groß dargestellt, wie bislang, so dass bei Kontrollen das Bild auch aus größerer Distanz abgeglichen werden kann. Ebenso ist das Gültigkeitsdatum nun deutlicher aus der Ferne abzulesen. Zudem verfügt der neue Ausweis über zahlreiche moderne Sicherheitsmerkmale, die ihn fälschungssicher machen. „Einzigartig ist die Möglichkeit, durch Scannen des QR-Codes auf der Vorderseite mit einem üblichen Handy die aktuelle Gültigkeit des Ausweises abzufragen. Denn der Ausweis kann, z.B. bei Verlust oder Entfall der Zulassung, zentral für ungültig erklärt werden“, so Pohlmann.

Künftig wird der Ausweis in der Kammergeschäftsstelle vollautomatisiert hergestellt und nicht mehr bei einem externen Dienstleister, so dass keinerlei Mitgliedsdaten mehr an externe Stellen übermittelt werden müssen. Der Bestell-Prozess wurde komplett digitalisiert, einschließlich Entrichtung der Gebühr. So kann der Bestell- und Herstellungsprozess effizient gestaltet werden, wodurch die Kosten um über 40 % gesenkt werden.

Der handliche Lichtbildausweis im Scheckkartenformat ist weiterhin europaweit gültig. Er weist den Inhaber als europäische(n) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt aus. Er verschafft Legitimation vor Gericht und Behörden. Zudem vereinfacht er den Zugang u.a. zu Justizgebäuden, darunter Gerichte und Justizvollzugsanstalten.

Der Ausweis ist fünf Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer Ausweis beantragt werden. Der bisherige Anwaltsausweis bleibt bis zum aufgedruckten Ablaufdatum weiterhin gültig.

 

Über den Mitgliederbereich können Sie den neuen Ausweis bestellen.

  • Design des neuen Anwaltsausweises

    Das Design des neuen Anwaltsausweises wurde bewusst an die Optik des bisherigen Ausweises angeglichen, um einen hohen Wiedererkennungseffekt zu schaffen. Zentrale Elemente, wie der Barcode am unteren Rand und das Kammer-Logo oben rechts sind beibehalten worden. Auch die Farbgebung im Hintergrund wurde so austariert, dass sie nicht in Widerspruch zur bisherigen Optik steht und den Widererkennungseffekt unterstützt, obwohl ein breiteres Farbspektrum gewählt und der Ausweis mit einer Vielzahl von Hintergrundeffekten ausgestattet wurde. Dass das Foto vom rechten unteren Bereich nach links verschoben wurde und fast doppelt so groß ist, hat auf den Widererkennungseffekt kaum nachteiligen Einfluss. Die Rückseite des Ausweises wurde im Wesentlichen unverändert übernommen. Neu auf die Rückseite aufgenommen wurde das Geburtsdatum, das bislang auf der Vorderseite stand, so dass im üblichen Gebrauch des Ausweises das Geburtsdatum nicht offenbar wird. Dadurch wird Datenschutz-Aspekten Rechnung getragen. 

  • Verfügbarkeit und Bestellung

    Alle Rechtsanwält:innen, die Mitglied der Rechtesanwaltskammer München sind, können einen Rechtsanwaltsausweis beantragen. Er muss online bestellt und mittels üblicher Bezahlmethoden bezahlt werden. Die Gebühr für den Anwaltsausweis beträgt EUR 24,00.

    Der Ausweis kann von allen Mitgliedern in der Geschäftsstelle der Kammer in München und von Mitgliedern mit Kanzleisitz außerhalb der Landgerichtsbezirke München I und München II alternativ beim örtlich ansässigen Vorstandsmitglied abgeholt werden. Der gewünschte Abholort kann im Bestellprozess angegeben werden. Nach Fertigstellung erhält der Besteller/die Bestellerin eine E-Mail mit den möglichen Abholzeiten. Die Abholung muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erfolgen, um eine Identifizierung zu ermöglichen.

  • Sicherheitsmerkmale

    Der neue Ausweis ist sicherer und moderner, wodurch seine Akzeptanz als amtlicher Lichtbildausweis zusätzlich gestärkt wird. Er ist besonders fälschungssicher und kann –  z. B. bei Verlust – zentral von der Rechtsanwaltskammer für ungültig erklärt werden. Er verfügt über zahlreiche Sicherheitsmerkmale, sichtbare und unsichtbare, darunter Hologramme, Microschrift, UV-Druck und viele mehr. Einzigartig ist die Möglichkeit, den QR-Code auf dem Ausweis z. B. mit einem Smartphone zu scannen und so jederzeit die aktuelle Gültigkeit des Ausweises im Internet abzurufen.

  • Pflichten der Ausweisinhaber/innen

    Der Rechtsanwaltsausweis ist Eigentum der Rechtsanwaltskammer München. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Ende der Mitgliedschaft ist er unverzüglich an die Kammer zurückzugeben. Er ist pfleglich zu behandeln und vor Verlust und missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Sein Verlust und auch sein Wiederauffinden sind der Rechtsanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen. Der Rechtsanwaltsausweis darf nur für berufliche Zwecke verwendet werden; er darf insbesondere außerhalb anwaltlicher Tätigkeit nicht für den Zugang zu Gerichts- und Behördengebäuden genutzt werden, etwa bei nicht-beruflichen Terminen als Zeuge, Besucher, Zuhörer oder als Partei, Betroffener, Beschuldigter oder Angeklagter.

  • Europaweite Einheitlichkeit

    Durch eine Vereinbarung mit der CCBE (Council of the Bars and Law Societies of the European Union) wurde auf der Rückseite ein europaweit einheitliches Aussehen geschaffen. Das sorgt für eine Akzeptanz in der gesamten EU.

  • Missbrauchsverdacht/Verlust des Ausweises

    Anhand des unverwechselbaren Designs und einfach zu erkennender Sicherheitsmerkmale kann die Echtheit des Ausweises schnell überprüft werden. Die aktuelle Gültigkeit des Ausweises kann zudem durch Abscannen des QR-Codes auf der Vorderseite des Ausweises mit einem üblichen Smartphone unkompliziert im Internet abgefragt werden. So kann z.B. ein verloren gegangener Anwaltsausweis zentral für ungültig erklärt werden. Um Manipulationen auszuschließen, achten Sie darauf, dass die Internetseite, die die Gültigkeit des Ausweises anzeigt, auch eine offizielle Seite der Rechtsanwaltskammer München ist, also die aufgerufene Web-Adresse mit ‚https://www.rak-muenchen.de/‘ beginnt.

    Mitglieder, die ihren Ausweis verloren haben, sind gehalten, den Verlust unverzüglich der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen (siehe oben „Pflichten der Ausweisinhaber/innen“). Personen, die den Verdacht haben, ein Rechtsanwaltsausweis könnte missbräuchlich verwendet werden, wenden sich bitte an die Rechtsanwaltskammer München unter Telefon 089/532944-0 bzw. unter der E-Mail-Adresse info(at)rak-m.de oder in Eilfällen an den Polizeinotruf 110.

  • Eilbedürftigkeit

    Sofern Sie sich dringend als Rechtsanwalt ausweisen müssen, erhalten Sie nach Voranmeldung bei der Geschäftsstelle der Kammer München eine Bestätigung über Ihren Status als Rechtsanwalt. Diese Bestätigung ist allerdings nur wenige Tage gültig. Normalerweise ist es ausreichend, wenn Sie Ihre Zulassungsurkunde (in Kopie) in Verbindung mit einem Personalausweis vorzeigen. Über das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis lässt sich jederzeit tagesaktuell die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft einsehen und prüfen.