Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Verhandlung zum Fremdbesitzverbot vor dem EuGH

Sollen sich Finanzinvestoren an einer anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaft beteiligen dürfen? Diese Frage wurde heute in Luxemburg bei der mündlichen Verhandlung vor dem Großen Senat des EuGH diskutiert.
 
Zur Vorgeschichte: Die Rechtsanwaltskammer München hat im Jahr 2021 einer bei der Kammer zugelassenen Rechtsanwaltsgesellschaft die Zulassung widerrufen, weil sich an ihr eine österreichische nicht-anwaltliche Gesellschaft beteiligt hatte. Gegen den Widerruf der Zulassung klagte die Rechtsanwaltsgesellschaft. Der Bayerische Anwaltsgerichtshof (BayAGH) hatte mit Beschluss vom 20.04.2023 dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob das sog. Fremdbesitzverbot im anwaltlichen Berufsrecht gegen Europarecht verstößt. Der BayAGH hatte Zweifel, ob § 59e BRAO a.F. unter anderem mit der Kapitalverkehrs-, der Dienstleistungs- und der Niederlassungsfreiheit vereinbar ist.
 
Heute war es soweit: In Luxemburg fand von 09:30 Uhr bis 13:30 Uhr die mündliche Verhandlung vor dem Großen Senat statt.
Die Rechtsanwaltskammer München, die betroffene Berufsausübungsgesellschaft sowie die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Spanien, die Republik Kroatien, die Republik Österreich und die Republik Slowenien haben die Möglichkeit genutzt, den 15 Richtern ihre Standpunkte in jeweils ca. 15-minütigen Plädoyers vorzutragen. Im Anschluss beantworteten alle Beteiligten noch zahlreiche Fragen der europäischen Richter und des Generalanwalts.
Für die RAK München war Vizepräsident Dr. Alexander Siegmund und Geschäftsführerin Simone Kolb vor Ort. Vorgetragen hat für die Rechtsanwaltskammer München ihr Vertreter Herr Prof. Dr. Christian Wolf.
 
Der Generalanwalt hat angekündigt, am 04.07.2024 seine Anträge zu stellen. Es bleibt daher weiter spannend. Die Kammer wird über den weiteren Verlauf informieren.