Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025)

Stellungnahme der RAK München

Das BMJ hat am 18.06.2024 einen Referentenentwurf zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 (KostRÄG 2025) vorgelegt, welches das Ziel verfolgt, die gesetzlichen Anwaltsgebühren an die geänderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen und damit den Zugang zum Recht aller Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

In einer ausführlichen Stellungnahme gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der Bundesrechtsanwaltskammer hat sich die Rechtsanwaltskammer München mit dem Referentenentwurf auseinandergesetzt. Grundsätzlich begrüßt die RAK München jede Anpassung der Vergütungsregelungen, die den wirtschaftlichen Realitäten Rechnung trägt. Einen Mangel des Referentenentwurfs sieht die Kammer jedoch in der linearen Erhöhung der Gebühren, die unterhalb der Inflationsrate und damit der Steigerung der Lebenshaltungskosten bleibt. 


Die RAK München sieht an folgenden Punkten Verbesserungsbedarf im Referentenentwurf:

  • Die lineare Erhöhung um 6 % bis 9 % bleibt hinter der realen Teuerungsrate zurück und führt zu einer realen Einkommensminderung für die #Anwaltschaft.
  • Ein Vergleich mit anderen freien Berufen zeigt, dass die Anwaltshonorare deutlich hinter den Anpassungen zurückbleiben, die in anderen freien Berufen (z.B. Ärzte, Architekten) üblich sind. 
  • Es sind Auswirkungen auf die Rechtsberatungsstruktur zu befürchten: Aufgrund des Kostendrucks ist die Anwaltschaft eventuell gezwungen, weniger Mandate anzunehmen oder höhere Eigenkosten in Rechnung zu stellen. Die Beratungsqualität könnte sinken. Zudem ist der Zugang zum Recht für manche Rechtsgebiete nicht mehr umfassend gewährleistet, wenn die Rentabilität von Mandaten schwindet. 
  • Die Gebührenerhöhung hat Auswirkungen auf den Steuerhaushalt des Bundes und der Länder: Eine Gebührenerhöhung führt automatisch zu Mehreinnahmen des Staates durch höhere Einkommen- und Umsatzsteuer durch die Anwaltschaft. Sofern die Länder eventuelle Mehrbelastungen im Bereich der Justiz treffen, liegt es in Verantwortung von Bund und Ländern, gegebenenfalls untereinander für eine Kompensation zwischen Mehreinnahmen und Mehrausgaben zu sorgen.  
  • Durch die geplante Erhöhung kann die Attraktivität des Anwaltsberufs im ländlichen Raum nicht gesteigert werden. Bereits jetzt sind in ländlichen Gebieten die wirtschaftlichen Anreize für Anwält:innen deutlich geringer. Damit ist der Zugang zum Recht in diesen Gebieten nicht hinreichend gewährleistet.  

Die vollständige Stellungnahme ist hier nachzulesen. 

Die Rechtsanwaltskammer München fordert eine Überarbeitung des Referentenentwurfs: Die Erhöhung der Anwaltsgebühren muss mindestens im Einklang mit der Steigerung der Lebenshaltungskosten erfolgen. Ein angemessenes Vergütungssystem ist essenziell für eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit qualifizierter Rechtsberatung. Eventuell entstehnde Mehrbelastungen der Länderjustizhaushalte sollten mit einhergehenden Mehreinnahmen an Einkommen- und Umsatzsteuer ausgeglichen werden.