Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.


Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Mein Name ist Ünal Özkök und bin RA & FA für Arbeitsrecht und zugelassener Avukat in der Türkei.

Geboren bin ich 1977 im Schwarzwald und besuchte dort das Gymnasium.

Begonnen habe ich mit dem Studium an der Universität Passau und verbrachte in Ankara ein 1-jähriges DAAD Stipendium. Das Studium schloss ich an der Universität Freiburg ab und mein Referendariat absolvierte ich am Landgericht in Rottweil.

Seit 2009 bin ich als Rechtsanwalt an der Kammer München zugelassen.

2014-2015 war ich bereits wissenschaftlicher Mitarbeiter der Rechtsanwaltskammer München Abt. II Berufsrecht und gründete zeitgleich meine eigene Kanzlei.

Ich bin Mitglied im Deutschen Arbeitsgerichtsverband e.V. und der Münchener Juristischen Gesellschaft e.V.

Gleichzeitig bin ich als Anwalt in der Türkei zugelassen und bearbeite dort vorwiegend Mandate im Immobilien-, Erb- und Wirtschaftsrecht.

2022 wurde ich in den Vorstand der Rechtsanwaltskammer gewählt und sehe mich in diesem Ehrenamt ausschließlich als „Diener“ für unsere Mitglieder und Kämpfer für mehr Transparenz. Ich bin in den RAK-Abteilungen für Internationale Anwaltszulassungen, Anwaltsrichterwahl und Geldwäsche tätig.

VORAB ZUR ZULÄSSIGKEIT DIESER WAHL 2026:

In § 9 Nr. 3 der neuen Geschäftsordnung vom 23.01.2026, in Kraft seit 01.02.2026 heißt es:

„Ein Wahlvorschlag darf einen oder mehrere Kandidaten enthalten und muss von mindestens zehn wahlberechtigten Kammermitgliedern unterzeichnet sein.“

Es erscheint mir möglich, dass diese Regelung gegen § 65 BRAO, den „Voraussetzungen der Wählbarkeit" verstößt.

Die Erfordernis von 10 Unterstützer-Stimmen, erscheint für mich eine zusätzliche „Wahlvoraussetzung“ zu sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist. Der § 65 BRAO ist hier abschließend.

Während die §§ 64 und 66 BRAO explizit vorsehen, dass man „mit einer Geschäftsordnung die inhaltliche Ausgestaltung vornehmen kann“, ist dies bei § 65 BRAO gerade nicht vorgesehen.

Einzige Voraussetzung ist hiernach: Man muss nur Mitglied in unserem OLG-Bezirk sein und insgesamt seit 5 Jahren ununterbrochen als Rechtsanwalt/in tätig sein. Mehr nicht.

Auf meinen Antrag, die Wahl zu verschieben oder zumindest hierfür eine kurzfristige VorstandsSondersitzung einzuberufen, wurde nicht eingegangen. Dem Wahlausschuss wurden meine Bedenken weitergeleitet, aber nicht abgeholfen.

Für die Bundestagswahl ist die Unterstützervoraussetzung ausdrücklich per Bundesgesetz §§20,27 BWG und §§34,39 BWO geregelt. 

§ 65 BRAO sieht keine Ausgestaltungsmöglichkeit durch eine Geschäftsordnung bei den Wahlvoraussetzungen vor.

Tatsächlich stehen dieses Jahr nur sehr wenige Kandidaten zur Wahl. Für manche Bezirke ist sogar nur ein Kandidat aufgestellt. Es ist somit teilweise keine Wahl, sondern nur eine Bestätigung im Amt.

MEINE 8 ZIELE FÜR DIE AMTSPERIODE 2026-2030:

1. Kostenfreie beA-Kurse für alle Anwälte. Mittlerweile ist die Bedienung des beA-Postfachs eine Elementarvoraussetzung des Anwaltsdaseins, deren Einlernung und Auffrischung nichts kosten darf. Man bekommt es weder im Studium, noch im Referendariat beigebracht, so dass hier die Kammer kostenfrei andienen sollte. Insbesondere für unsere älteren Kolleginnen und Kollegen und für Berufsanfängerinnen und -anfänger.

2. Aktivierung des „Hausmeisterhauses“ am Starnberger See für alle Anwälte zum Wohle der Mitglieder. Nachdem das Haupthaus (Villa) gegen den Willen vieler verkauft wurde und nun 10 Mio. Euro gut verzinst, aber nutzlos auf unserem Konto schlummern, will ich mich dafür einsetzen, dass das verbliebene Nebenhaus (sog. Hausmeisterhaus) zumindest der Anwaltschaft zugänglich gemacht wird.

Ein Wegerecht zum See entlang am Hauptgrundstück hätte das Präsidium sich damals evtl. sichern können, aber hat es nicht getan.

Hierzu weitere Infos auf meinem Youtube-Kanal: „DerKammerflüsterer“ https://youtu.be/berPARg8ATk

3. Mehr Transparenz: Ich trete für eine volle Kostentransparenz ein. Jede Veranstaltung sollte am Ende mit Ausgabe beziffert und allen Mitgliedern bekannt gemacht werden und nicht erst in einer ohnehin langen Kammerversammlung in einem Kassenbericht zu einer Randnummer von vielen werden.

Hierzu weitere Infos auf meinem Youtube-Kanal: „DerKammerflüsterer“ https://youtu.be/Pi88CId0-r4

4. Noch mehr Transparenz: Ich streite weiterhin für die Veröffentlichung der Vorstandsprotokolle. 
Sowie es z.B. die Kammern Berlin, Hamm und Düsseldorf machen:
https://www.rak-berlin.de/rak-berlin/taetigkeiten-des-vorstandes/vorstandsprotokolle/
https://www.rak-dus.de/die-kammer/veroeffentlichungen/protokolle-der-vorstandssitzungen/
https://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de/downloads/protokolle-der-vorstandssitzung.html

Jeder soll sehen können, ob sein gewählter Vorstandsvertreter regelmäßig an den Sitzungen teilnimmt und wie und mit welchem Stimmverhältnis evtl. über einen bestimmten Antrag entschieden wurde. Die bisherigen „Kammer-News“ sind meines Erachtens nicht aussagekräftig genug.

Gemäß § 76 Abs.1 S.1 BRAO gilt die Geheimhaltungspflicht des Vorstands nur insoweit: 

„Die Mitglieder des Vorstands haben über die Angelegenheiten, die ihnen bei ihrer Tätigkeit im Vorstand über Rechtsanwälte und andere Personen bekannt werden, Verschwiegenheit zu bewahren.“

Aus diesem Grund habe ich den Youtube Kanal „DerKammerflüsterer“ geschaffen und berichte in anonymisierter Form über meine Highlights der jeweiligen Vorstandssitzung. Dies will ich künftig regelmäßig fortsetzen und hoffe, dass auch wir vielleicht irgendwann in Zukunft unsere Vorstandsprotokolle anonymisiert veröffentlichen, so wie es auch andere Kammern machen.

Hierzu weitere Infos auf meinem Youtube-Kanal: „DerKammerflüsterer“ https://youtu.be/OkT8RkP5TTE

Während jeder Kaninchenzüchterverein seine Protokolle veröffentlicht, ist es in meinen Augen untragbar, dass sich die große Mehrheit unseres Kammervorstands noch dagegenstellt. Fragen Sie doch bitte Ihr Vorstandsmitglied des Vertrauens, was er/sie darüber denkt.

Wer sich um ein öffentliches Ehrenamt bewirbt, sollte es auch öffentlich und transparent führen.

5. Keine alleinige Fiskalhoheit des Präsidiums (Gesetzesvorschlag)
Derzeit entscheiden die 5 Präsidiumsmitglieder alleine über ein jährliches Kammervermögen in Höhe von mehreren Millionen Euro. Dies ist die aktuelle Gesetzeslage gem. § § 79 Abs. 2 S. 1 BRAO

Einem kürzlichen Referentenentwurf, welches die Reformierung und Übertragung der Fiskalhoheit auf den Vorstand vorsah, widersprach das jetzige Präsidium entgegen dem Protest einiger weniger Vorstandsmitglieder. Eine Abstimmung zu diesem Thema fand im Vorstand nicht statt.

Meines Erachtens scheint eine Gesetzesänderung sinnvoll, die vorsieht, dass z.B. ab einem Wert von 100.000€ die Zustimmung des Vorstands erforderlich ist und z.B. ab einem Wert von 500.000€ zwingend die Zustimmung der Kammerversammlung eingeholt werden muss.

Derzeit wird im Präsidium über einen Verkauf, Umzug oder einer Sanierung des Kammergebäudes im Tal nachgedacht. Das könnte wieder einige Millionen kosten. Wir als Vorstand können hierzu nur unsere Meinung äußern. Die Entscheidungsbefugnis hat aber nur das Präsidium.

Die Personalkosten betragen ca. jährlich 4 Millionen Euro. 

Es ist für mich nicht verständlich, wieso der Referentenentwurf des § 79 III BRAO von unserem Präsidium nicht unterstützt wurde.

6. Öffnung von Veranstaltungen für alle Mitglieder
Es finden mehrere sehr kostenintensive und interessante Veranstaltungen wie z.B. die Biennale (2025 mit ARD Moderator Dr. Frank Bräutigam), die Baumbegehung, Klausurtagungen mit KI-Seminar und Weihnachtsfeiern statt, an denen man nur als Vorstandsmitglied eingeladen wird.

Mein Ziel ist es – soweit möglich – die Veranstaltungen für alle unsere 25.000 Mitglieder zu öffnen. 

Bisher wurden alle meine dahingehenden Anträge abgelehnt. 

Möglicherweise würden sich dann aber mehr Kolleginnen und Kollegen an den Wahlen beteiligen und es könnte einem positiveren Ruf der Kammer zuträglich sein.

7. GWG-Geldbußen Senkung
Bei meinem Eintritt in die Abteilung schien es, als ob gleich gelagerte Sachverhalte teilweise unterschiedlich bewertet wurden. Mittlerweile konnte eine Vereinheitlichung gleicher Sachverhalte für unsere Mitglieder erreicht werden.

Insgesamt ist festzustellen, dass seit geraumer Zeit die Geldbußenhöhen unserer Kammer aufgrund GWG-Verstoßes signifikant gesunken sind im Vergleich zu den Vorjahren. Dies ist zu begrüßen.

Mein Ziel ist es weiterhin unsere Kammermitglieder aus der GWG-Abteilung heraus zu unterstützen, statt zu verfolgen. 

Insbesondere die Vereinheitlichung der GWG-Praxis (zumindest mit den bayerischen Kammern Nürnberg und Bamberg) ist ein Herzensanliegen für mich.

8. Politische Äußerungen der Rechtsanwaltskammer
Am 07.03.2025 um 10:42 Uhr erhielt jedes Kammermitglied per Mail die „Kammermitteilungen“.

Hierin befand sich folgender Link, der auf die Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer weiterleitet:
https://www.brak.de/recht-interessant/menschen-im-rechtsstaat-anne-riethmueller-rechtsanwaeltin-im-interview/

In dem Podcast äußerte sich unsere Präsidentin zu diversen politischen Themen wie zum Beispiel Wahlen in den USA; Trump, der als „Sexist“ und „Rassist“ von ihr bezeichnet wurde. Sie sei „genervt von der Ampel“, berichtet über Omas gegen Rechts, den Merz`schen 5 Punkte Plan, Elon Musk und dem Thema „Drill Baby Drill!“.

Es wurde also zu mehreren politischen Themen von Seiten der Präsidentin Stellung genommen. Eine Einschränkung, dass es sich um ihre persönliche Meinung handele, wurde weder in der Mail noch im Podcast selbst vorgenommen. Vielmehr wurde der Link durch die offizielle Mail der Kammer an alle Mitglieder weitergeleitet.

Aus diesem Grund wurde von mir beantragt folgende Frage auf die nächste Tagesordnung der Sitzung vom 27.06.2025 zu setzen:

„Inwiefern darf und wird sich der Vorstand bzw. das Präsidium zu politischen Themen äußern?“

Meinerseits würde es zwar begrüßt werden, da wir als juristisch professionelle, öffentlich-rechtliche Organisation, welches sich stets auf die „anwaltliche Freiheit“ beruft, anders als Behörden und Gerichte, eine politische Haltung zu bestimmten juristisch komplexen Themen einnehmen und auch dialektisch vortragen könnten. 

Gleichzeitig äußerte ich ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Kompetenz einer Kammer, deren Ermächtigung, Fähigkeit und der verbleibenden Zeit im Ehrenamt. 

Nachdem der Antrag als TOP 4 am 27.04.2025 aufgerufen wurde, wurde durch das Präsidium zunächst erläutert, dass es sich um eine „private Meinungsäußerung“ der Präsidentin handele und die RAK sich nur berufspolitisch äußere.

Als Einleitung zu dem Thema wollte ich dem Gremium bestimmte Sequenzen aus dem Podcast vorspielen. Dies wurde mir allerdings untersagt,

Sodann wollte ich Zitate aus dem Podcast vorlesen. Auch hierüber wurde sich beschwert und der Antrag auf „Ende der Debatte“ gestellt. Hierüber wurde abgestimmt und eine Debatte gleich zu Beginn beendet, bevor der Antrag überhaupt verlesen werden konnte.

Mein Ziel ist es, diese Art Diskussionsabschneidung nicht Überhand nehmen zu lassen und weiter für eine offene und anständige Debatte mit Rückgrat im Vorstand zu kämpfen.

Gerne können Themen zur Behandlung im Vorstand an mich weitergeleitet werden.

Wer mich noch näher kennenlernen möchte, ist eingeladen meinen Youtube-Kanal: 
„DerKammerflüsterer“ zu besuchen oder mich einfach auf der nächsten Veranstaltung anzusprechen. 
Ich freue mich. 

Link: https://www.youtube.com/@DerKammerfl%C3%BCsterer

Jede Stimme zählt und ich zähl auf Euch!

Vielen Dank für Euer Vertrauen und liebe kollegiale Grüße!

Ünal Özkök