
Katharina Happ, München
Rechtsanwältin
Seit 1990 bin ich Rechtsanwältin; seit 1996 selbständig in einer Einzelkanzlei mit Tätigkeiten im Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht in München. Diese Vielseitigkeit macht mir große Freude.
Ich engagiere mich für eine gesetzliche Regelung der Vergabe von Aufträgen durch die Justiz an Rechtsanwälte (Listenprinzip, verwaltet mit entsprechenden Qualifikationsanforderungen/Praxisnachweis/Fortbildung je nach Sachgebiet durch die Kammern; betrifft z. B. Verfahrenspfleger, Nachlasspfleger, Insolvenzverwalter) sowie für Verbesserungen beim beA.
Es ist mir wichtig, mich auch für Bürger mit geringem Einkommen (oder ohne Einkommen) intensiv einzusetzen.
Für zunehmend wichtig erachte ich auch die internationale Zusammenarbeit: Wir leben in gefährlichen Zeiten. Eine starke Anwaltschaft – weltweit – ist Voraussetzung und Basis für rechtstaatliches Handeln und die Achtung auch des Völkerrechts.