Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Katharina Happ, München

Rechtsanwältin

Seit 1990 bin ich Rechtsanwältin; seit 1996 selbständig in einer Einzelkanzlei mit Tätigkeiten im Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht in München. Diese Vielseitigkeit macht mir große Freude.

Ich engagiere mich für eine gesetzliche Regelung der Vergabe von Aufträgen durch die Justiz an Rechtsanwälte (Listenprinzip, verwaltet mit entsprechenden Qualifikationsanforderungen/Praxisnachweis/Fortbildung je nach Sachgebiet durch die Kammern; betrifft z. B. Verfahrenspfleger, Nachlasspfleger, Insolvenzverwalter) sowie für Verbesserungen beim beA.

Es ist mir wichtig, mich auch für Bürger mit geringem Einkommen (oder ohne Einkommen) intensiv einzusetzen.

Für zunehmend wichtig erachte ich auch die internationale Zusammenarbeit: Wir leben in gefährlichen Zeiten. Eine starke Anwaltschaft – weltweit – ist Voraussetzung und Basis für rechtstaatliches Handeln und die Achtung auch des Völkerrechts.