Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

  • A

    Abteilungen des Kammervorstands
    Vorstandsabteilungen


    Altersvorsorge
    Die berufsständische Versorgung im Alter erfolgt für die Mitglieder der Kammer durch die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung, deren Geschäfte die Bayerische Versorgungskammer führt. Nähere Informationen finden Sie unter Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung.


    Anwälte
    Die Kammer hat die Aufgabe, alle Kolleginnen und Kollegen in ihrer Berufsausübung zu unterstützen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie selbständig bzw. in einer Rechtsanwaltskanzlei angestellt oder bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber beschäftigt sind.


    Anwaltsausweis
    Auf Antrag stellt die Kammer ihren Mitgliedern einen Anwaltsausweis aus. Er weist den Inhaber als (europäischen) Rechtsanwalt aus. Zudem dient er vielen Gerichten und Haftanstalten als notwendiges Legitimationspapier. Die Rechtsanwaltskammer München erhebt für die Erstellung eine Gebühr. Der Ausweis ist bis zu fünf Jahre gültig. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier.


    Anwaltstreffen
    Jedes Jahr veranstaltet die Kammer ein Anwaltstreffen in einem der neun Landgerichtsbezirke außerhalb von München. Auf dieser Veranstaltung informieren der Vorstand sowie Vertreter aus Justiz und Politik die Kollegenschaft über die Arbeit des Kammervorstands und über aktuelle Fragen der Rechts- und Justizpolitik. Außerdem bietet das Treffen die Gelegenheit, sich über berufspolitische aber auch regionalspezifische Themen auszutauschen.


    Anwaltsverzeichnis
    Die Kammer führt ein für jeden Bürger zugängliches aktuelles elektronisches Verzeichnis aller in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwälte. Die Mitglieder der Kammer können im Anwalts- und Mitgliederverzeichnis unter anderem nach Name, Ort, Landgerichtsbezirk sowie Fachanwaltschaften gesucht werden. Es besteht die Möglichkeit nach eingerichteten Gütestellen gemäß dem Bayerischen Schlichtungsgesetz sowie nach Mediatoren, Opferanwälten und Pflichtverteidigern zu filtern. Eine deutschlandweite Suche ist über das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der BRAK unter www.rechtsanwaltsregister.org möglich.


    Aufgabenausschüsse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
    Für die Erstellung der Prüfungsaufgaben bestellt die Rechtsanwaltskammer jeweils einen Aufgabenausschuss für die Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung und einen für die Rechtsfachwirtprüfung.


    Ausbildungssiegel
    Der Berufsbildungsausschuss hat im Jahr 2011 beschlossen, allen Kanzleien, die aktuell ausbilden, ein Ausbildungssiegel zur Verfügung zu stellen. Kanzleien, die sich im Bereich der Ausbildung engagieren, können das Logo mit dem Hinweis „Wir bilden aus“ werbewirksam auf ihrem Briefkopf und/oder der Homepage führen. Das Siegel kann von Kanzleien kostenlos beantragt werden. Ein Antragsformular und die Nutzungsbedingungen erhalten Sie auf Anfrage bei der Ausbildungsabteilung.

  • B

    Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
    Die ab 1984 zugelassenen Mitglieder sind gleichzeitig Mitglied der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung (BRAStV). Die BRAStV erbringt, abhängig von Ihrem Beitrag, die berufsständische Versorgung im Alter und bei Berufsunfähigkeit. Sie versorgt sowohl die Kammermitglieder als auch deren Hinterbliebene. Weitergehende Informationen finden Sie unter www.brastv.de.


    Beratung der Mitglieder
    Die Kammer berät ihre Mitglieder bei schriftlichen und telefonischen Anfragen. Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag von 10.00 bis 12.00 Uhr steht die Geschäftsführung für telefonische Auskünfte unter (089) 532944-0 und für schriftliche Auskünfte unter info(at)rak-m.de zur Verfügung. Darüber hinaus hat die Rechtsanwaltskammer München einen Jour Dienst „Berufsrecht“ und Jourdienst „Gebührenrecht“ eingerichtet, der abwechselnd von Mitgliedern des Vorstands betreut wird.


    Berufsrecht
    Das anwaltliche Berufsrecht regelt die Zulassung zur Anwaltschaft sowie Rechte und Pflichten bei der Berufsausübung. Der Kammervorstand berät die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Kammerbezirk in allen Fragen des Berufsrechts wie den Umgang mit Fremdgeld, die Gefahr der Interessenkollision oder Fragen zur anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Außerdem obliegt der Kammer als Selbstverwaltungsorgan der Anwaltschaft die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder. Statt einer staatlichen Aufsicht befassen sich also Berufskolleginnen und Berufskollegen im Interesse der gesamten Anwaltschaft mit etwaigen berufsrechtlichen Verstößen.


    Berufspolitik
    Der Vorstand und das Präsidium vertreten die Interessen der Anwaltschaft gegenüber politischen Parteien, den Mitgliedern des Landtags und den Fachministerien. Durch regelmäßige Treffen mit den Landtagsfraktionen und den zuständigen Beamten des Justizministeriums wird ein enger Informationsaustausch gewährleistet.


    Berufsausbildung nach BBiG
    Die Rechtsanwaltskammer ist die zuständige Stelle nach § 71 Abs. 4 BBiG für den Ausbildungsberuf der Rechtsanwaltsfachangestellten. Weitere Informationen finden Sie unter den Stichworten:
    - Aufgabenausschüsse nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
    - Prüfungsausschüsse
    - Rechtsanwaltsfachangestellte


    Berufsbildungsausschuss
    Als zuständige Stelle hat die Kammer einen Berufsbildungsausschuss eingerichtet. Dieser ist nach § 79 BBiG in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung zu unterrichten und zu hören.


    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)
    Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wurde am 01.01.2016 mit 165.000 Postfächern eingeführt und ist nach mehreren Start-Schwierigkeiten seit dem 03.09.2018 in Betrieb. Seitdem ist es für Justiz und Anwaltschaft möglich, miteinander über das beA zu kommunizieren. Weitere Informationen finden Sie hier.


    Bibliothek der Kammer
    Die Kammer hat im Vorstandssitzungssaal eine anwaltsspezifische Bibliothek eingerichtet, die ihren Mitgliedern kostenlos zur Verfügung steht. Hier finden Sie neben aktuellen Kommentaren zum Berufs- und Gebührenrecht auch verschiedene Fachzeitschriften. Bitte vereinbaren Sie vor Einsichtnahme telefonisch einen Termin unter (089) 532944-0.


    Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
    Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit Sitz in Berlin ist die Dachorganisation der 28 regionalen Kammern im Bundesgebiet. Die BRAK vertritt die Interessen der Anwaltschaft gegenüber Bundesbehörden sowie europäischen und internationalen Institutionen. Näheres erfahren Sie auf der Homepage der BRAK.

  • C

    CCBE – Rat der europäischen Anwaltschaften
    Der CCBE, der 1960 in Basel als Unterkommission der Union Internationale des Avocats (UIA) ins Leben gerufen wurde, hat sich seit seiner Gründung zur beratenden Kommission der Anwaltschaften in der Europäischen Union entwickelt. Bei europäischen Fragen, die für Anwälte interessant sind, erarbeitet der Rat Stellungnahmen und unterbreitet Lösungsvorschläge. So wirkt er als Bindeglied zwischen nationalen Anwaltschaften und den Behörden der EU.


    Certificate of Good Standing
    Die Rechtsanwaltskammer München stellt auf Antrag ein Certificate of Good Standing bzw. eine „Bestätigung über die Zugehörigkeit zum Anwaltsberuf“ aus.  Es wird bescheinigt, dass keine disziplinarrechtlichen Verfahren gegen das Mitglied anhängig und keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft rechtfertigen. Das Certificate of Good Standing wird benötigt, wenn sich ein Mitglied um eine Auslandszulassung bemüht.

  • D

    Datenschutz in Anwaltskanzleien
    Seit 25.05.2018 gilt die Europäische Datenschutz-Grundverordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Auf der Website der Kammer finden sich zahlreiche Informationen zum Datenschutz in Anwaltskanzleien.

  • E

    Ehrenamt
    Viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Kammer bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
    Sie engagieren sich unter anderem
    – im Kammervorstand
    – in den Fachausschüssen zur Vorprüfung von Fachanwaltsanträgen
    – im Prüfungswesen bei den Rechtsanwaltsfachangestellten und Rechtsfachwirten
    – bei der Juristenausbildung
    – im Rahmen der Anwaltsgerichtsbarkeit
    – in der Satzungsversammlung
    – in den Ausschüssen der Bundesrechtsanwaltskammer.
    Als bundesweit größte regionale Kammer ist die Rechtsanwaltskammer München auf ehrenamtliches Engagement angewiesen. Dieses trägt dazu bei, den Verwaltungsapparat schlank und die Kammerbeiträge niedrig zu halten.


    Einheitlicher Ansprechpartner
    Die Kammer fungiert als einheitlicher Ansprechpartner für Rechtsanwälte aus dem EU-Ausland und gleichgestellten Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen).
    Im Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie können ausländische Anwälte Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistungstätigkeit in Deutschland erforderlich sind, einheitlich über die Rechtsanwaltskammer München abwickeln.
    Sie
    – informiert über die notwendigen Formalien
    – leitet die gesamte Verfahrenskorrespondenz weiter
    – nimmt auf Wunsch des Anwalts die Funktion eines Verfahrensmittlers wahr
    – unterstützt die Anwälte über die Gründungsphase hinaus bei dienstleistungsbezogenen Genehmigungsverfahren.
    Weitere Informationen finden Sie hier.


    Elektronischer Rechtsverkehr
    Der Elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist der Überbegriff für elektronische Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden einerseits sowie Parteienvertretern, insbesondere Rechtsanwälten, Bürgern und Unternehmen andererseits. Er stellt eine Teilmenge der eJustice dar, die beispielsweise die elektronische Aktenbearbeitung durch den Richter umfasst.


    Europäischer Rechtsanwalt
    Europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben grundsätzlich die Möglichkeit, als Mitglied in die Kammer aufgenommen zu werden. Dies ergibt sich aus den Regelungen des Gesetzes über die Tätigkeit Europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG). Das EuRAG selbst ist aufgrund der EU-Richtlinie 98/5/EG erlassen worden. Weitere Informationen zum Thema Anwälte aus anderen
    EU-Mitgliedsstaaten finden Sie in dem Bereich für Rechtsanwälte.


    Existenzgründung
    Die Kammer unterstützt ihre Mitglieder bei dem Schritt in die Selbständigkeit, indem sie kostenlos Existenzgründungsanträge prüft und auf Wunsch eine Stellungnahme zur Vorlage gegenüber Behörden und Banken abgibt. Weitere Informationen zum Thema Existenzgründung finden Sie hier.

  • F

    Facebook
    Als eine der ersten Kammern im Bundesgebiet hat die Rechtsanwaltskammer München im Januar 2013 eine Facebookseite für die Rechtsanwaltsfachangestellten eingerichtet.


    Fachanwaltschaften
    Derzeit gibt es 24 Fachanwaltschaften von „A“ wie „Agrarrecht“ bis „V“ wie „Verwaltungsrecht“. Die Kammer entscheidet über die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung. Hierfür hat sie Fachausschüsse eingerichtet, die Anträge prüfen, gegebenenfalls Fachgespräche führen und ein Votum gegenüber der zuständigen Abteilung des Kammervorstands zur Entscheidung über den Antrag abgeben. Jeder Fachanwalt muss sich kalenderjährlich im Umfang von 15 Stunden fortbilden. Über das Fachanwaltsportal der Rechtsanwaltskammer München können die erforderlichen Fortbildungsnachweise  digital eingereicht werden und der aktuelle Stand der Fortbildungsstunden eingesehen werden. Alle weiteren Informationen zu den Fachanwaltschaften finden Sie hier.


    Fortbildung
    Im Seminarportal der Rechtsanwaltskammer München finden Sie die aktuellen Fortbildungsveranstaltungen.

  • G

    Gebührenrechtliche Beratung
    Die Kammer bietet ihren Mitgliedern eine gebührenrechtliche Beratung. Hierzu hat sie einmal wöchentlich den Jour Dienst „Gebührenrecht“ eingerichtet. Weiterhin beantwortet die Kammer schriftliche und telefonische Anfragen ihrer Mitglieder unter (089) 532944-0 und info(at)rak-m.de.


    Gebührenstreit
    Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten, denen ein Streit über die abgerechneten Rechtsanwaltsgebühren zugrunde liegt, erstattet der Kammervorstand gemäß § 14 Abs. 2 RVG bzw. § 73 Abs. 2 Nr. 8 BRAO Gebührengutachten. Außerhalb eines gerichtlich oder behördlich erteilten Gutachtenauftrags ist der Kammer keine verbindliche Stellungnahme zur Richtigkeit abgerechneter Rechtsanwaltsgebühren möglich. Bei gebührenrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten bietet die Kammer allerdings gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO kostenlose Vermittlungen an.


    Geldwäschebeauftragter
    Nach § 11 GwG sind Rechtsanwälte verpflichtet, Verdachtsfälle bei der zuständigen Strafverfolgungsbehörde anzuzeigen und die Anzeige an die Bundesrechtsanwaltskammer zu übermitteln. Zur Beratung und Hilfestellung bei Fragen zum Geldwäschegesetz hat die Rechtsanwaltskammer München Herrn Andreas von Máriássy als Geldwäschebeauftragten bestellt.
    Rechtsanwalt Andreas von Máriássy
    Kzl. von Máriássy Dr. von Stetten Rechtsanwälte
    Altheimer Eck 13/II, 80331 München
    Telefon: (089) 236679-0
    Telefax: (089) 26667977
    E-Mail: kanzlei(at)rae13.de


    Geldwäscheaufsicht
    Die Rechtsanwaltskammer München übt gemäß § 50 Nr. 3 GwG die geldwäscherechtliche Präventivaufsicht über die verpflichteten Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände in ihrem Bezirk aus. Im Rahmen dessen hat die Kammer die Einhaltung der im GwG festgelegten Anforderungen sicherzustellen, etwa durch Informations- und Schulungsangebote, aber auch durch Prüfungen bei den Rechtsanwälten und Kammerrechtsbeiständen auf Einhaltung des GwG. Auf Grundlage bundesweiter Abstimmung erhebt die Rechtsanwaltskammer München hierzu jedes Jahr bei einem Teil ihrer Mitglieder, wer im vorangegangenen Jahr als „Verpflichteter“ nach dem Geldwäschegesetz zu qualifizieren ist und prüft sodann nach Zufallswahl und risikobasiert aus diesem Kreis einen Teil der Mitglieder schriftlich oder im Rahmen von Vor-Ort-Kontrollen auf die Einhaltung der GwG-Vorschriften. Daneben werden anlassbezogene Prüfungen durchgeführt, etwa bei Hinweisen auf Verstöße gegen das GwG. Die Rechtsanwaltskammer ist dabei zugleich Verwaltungsbehörde nach dem OWiG und hat Verstöße im Rahmen von Bußgeldverfahren zu ahnden. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben hat die Rechtsanwaltskammer München eine Hinweisgeberseite für Whistleblower eingerichtet, über die Verstöße gegen das GwG sicher und vertraulich, bei Bedarf auch anonym, gemeldet werden können. Zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche hat die Rechtsanwaltskammer München bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben u.a. mit anderen Aufsichtsbehörden, insbesondere anderen berufsständischen Kammern, zusammenzuarbeiten, sowie mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) und Strafverfolgungsbehörden.


    Geprüfte(r) Rechtsfachwirt/in
    Geprüfte(r) Rechtsfachwirte/in (früher Büroleiter/in oder Bürovorsteher/in) ist eine Berufsbezeichnung für besonders ausgebildete und hoch qualifizierte Mitarbeiter in Rechtsanwaltskanzleien. Die  Rechtsanwaltskammer München führt pro Jahr in Zusammenarbeit mit den Kammern Bamberg und Nürnberg eine Fortbildungsprüfung durch. Die aktuellen Termine für die Fortbildungsprüfung werden jeweils auf der Homepage und in den Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer München veröffentlicht.


    Geschäftsführung
    Die Geschäftsführung und der Präsident erledigen die laufenden Geschäfte der Rechtsanwaltskammer. Die Geschäftsführung unterstützt den Vorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben. Sie organisiert,  geführt vom Präsidenten, die Geschäftsstelle und bereitet die Vorgänge für eine Entscheidung durch den Vorstand vor. Insbesondere in den Bereichen Zulassung, Kanzleiabwicklung, Vertreterbestellung und bei Fragen zur Berufsordnung und zum Gebührenrecht sowie Fachanwaltsangelegenheiten wird sie tätig. Personell wird die Geschäftsführung derzeit von elf hauptamtlichen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten bzw. Volljuristinnen und Volljuristen, teilweise in Teilzeit, betreut.


    Geschäftsstelle
    Das Verwaltungsgebäude der Rechtsanwaltskammer München mit seinen Seminarräumen befindet sich im Tal 33, 80331 München. Hier unterstützen 53 Mitarbeiter der Geschäftsstelle die Arbeit der Rechtsanwaltskammer.


    Gütestelle
    Die Rechtsanwaltskammer München ist Gütestelle gemäß Art. 5 Abs. 2 BaySchlG. In diesem Rahmen können Streitigkeiten unter Anwälten oder zwischen Anwälten und Mandanten gütlich gelöst werden. Das Verfahren ist kostenfrei.  Ein hierbei entstehender Schlichtungsvergleich ist ein Vollstreckungstitel.
    Die Unterlagen zur Schlichtung sind auf der Website der Rechtsanwaltskammer veröffentlicht.


    Gütestellen nach dem BaySchlG
    Die Rechtsanwaltskammer ist zuständig für die Zulassung von Rechtsanwälten als Gütestelle nach dem BaySchlG. Wer als Rechtsanwalt eine Gütestelle einrichten will, muss sich gegenüber der Rechtsanwaltskammer verpflichten, Schlichtung als dauerhafte Aufgabe zu betreiben (Art. 5 Abs. 2 Satz 1 BaySchlG). Darüber hinaus ist es erforderlich, dass die räumlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße sowie zeitgerechte Durchführung des  Schlichtungsverfahrens gegeben sind.


    Gundelindenstraße
    Der Rechtsanwaltskammer München wurde 1987 ein Haus in der Gundelindenstraße von Rechtsanwalt Dr. Oskar Maron († 1959) vermacht. Rechtsanwalt Dr. Maron, der während des Dritten Reiches verfolgt wurde, war maßgeblich an dem Wiederaufbau der Rechtsanwaltskammer München nach Kriegsende beteiligt.

  • H

    Homepage
    Die Kammer unterhält unter www.rak-muenchen.de eine Homepage, auf der Sie aktuelle und umfassende Informationen vom Berufsrecht bis zur Zulassung finden. Hier stellt die Kammer auch ein tagesaktuelles Anwaltsverzeichnis sowie Informationen für Rechtsanwaltsfachangestellte und Bürger bzw. Mandanten zur Verfügung.

  • I

    Interessenvertretung
    Eine der wesentlichen Aufgaben von Vorstand und Präsidium ist es, die Interessen der Anwaltschaft im Kammerbezirk gegenüber Justiz, Politik und Öffentlichkeit zu vertreten.


    Internationale Kontakte
    Die Rechtsanwaltskammer München unterhält zahlreiche internationale Kontakte. Diese dienen neben dem berufspolitischen Austausch unter den Rechtsanwaltskammern auch der beruflichen Kontaktpflege. Die Rechtsanwaltskammer München kooperiert mit den Rechtsanwaltskammern Haifa und Bordeaux. Darüber hinaus bestehen unter anderem internationale Beziehungen zu den Rechtsanwaltskammern Bozen, Verona, Salzburg und Cincinnati.

  • J

    Jour Dienst
    Im telefonischen Jour Dienst können Sie sich als Kammermitglied in Fragen des Berufs- und des  Gebührenrechts beraten lassen.
    Jour Dienst Berufsrecht
    Mittwochs von 14.00 bis 16.30 Uhr Telefon: (089) 532944-55
    Jour Dienst Gebührenrecht
    Dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr
    Telefon: (089) 532944-55


    Jour Fixe mit den Gerichtsbarkeiten
    Die Mitglieder des Kammervorstands treffen sich regelmäßig mit Vertretern der einzelnen Gerichtsbarkeiten, um Anliegen der Anwaltschaft und der Gerichte zu besprechen. Mithilfe dieser Treffen wird das gegenseitige Verständnis verbessert und das Verhältnis von Justiz und Anwaltschaft kontinuierlich gepflegt.

  • K

    Kammerbeitrag
    Mit dem Kammerbeitrag finanziert die Kammer die Aufgaben, die sie im Interesse der Mitglieder wahrnimmt: Von der Abwicklervergütung bis zur Zulassung. In bestimmten Fällen kann der Beitrag ermäßigt werden.


    Kammerbezirk
    Die Rechtsanwaltskammer München ist eine von drei bayerischen Kammern. Ihr Kammerbezirk umfasst die Landgerichtsbezirke Augsburg, Deggendorf, Ingolstadt, Kempten, Landshut, Memmingen, München I, München II, Passau und Traunstein.


    Kammermedaille
    Die Rechtsanwaltskammer München vergibt eine Medaille an Personen, die sich in besonderer Weise um den anwaltlichen Berufsstand und/oder die Belange der Kammer/der Anwaltschaft verdient gemacht haben. Über die Verleihung entscheidet das Präsidium.


    Kammerversammlung
    Die Kammerversammlung ist das oberste Organ der Kammer. Sie hat die gesetzliche Aufgabe, Angelegenheiten zu erörtern, die von allgemeiner Bedeutung für die Anwaltschaft sind. Dazu zählt unter anderem, den Kammervorstand zu wählen und die Höhe des Kammerbeitrags zu bestimmen. Die Kammerversammlung findet einmal jährlich statt. Alle Mitglieder der Kammer sind dazu herzlich eingeladen.


    Kanzleiabwicklung (§ 55 BRAO)
    Für ausgeschiedene oder verstorbene Kollegen bestellt der Kammervorstand einen Abwickler, insbesondere wenn Mandate fortgeführt werden müssen und die Interessen der Rechtspflege und der Schutz der Mandanten der Anwaltskanzlei dies erfordern.


    Kunst in der Kammer
    Die Rechtsanwaltskammer München unterhält eine Kooperation mit dem Verband Bildender Künstler in München und Oberbayern e.V. Zusammen mit dem Verband präsentiert die Kammer in ihren Räumen regelmäßig Werke zeitgenössischer Künstler. Diese Ausstellungen können kostenlos von allen Kunstinteressierten besucht werden.

  • L

    Lebensbescheinigung
    Die Kammer erteilt auf Antrag eine sogenannte Lebensbescheinigung. Diese dient vor allem als Nachweis bei der Anwaltsversorgung oder der deutschen Rentenversicherung.

  • M

    Mandanten
    Unter dem Bereich Mandanten finden Bürger zahlreiche Informationen, z. B. wie man den richtigen Anwalt findet, welche Leistungen die Kammer erbringt oder wie ein Beschwerdeverfahren bzw. Vermittlungsverfahren abläuft. Auch die Broschüre „Auf gute Zusammenarbeit“ kann hier aufgerufen werden, in der die Kammer für den Mandanten Informationen über die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt zusammengestellt hat.


    Mediatorenverzeichnis
    Die Kammer führt ein Verzeichnis über die bei der Rechtsanwaltskammer München gelisteten Mediatoren nach § 7a BORA. In dieses Verzeichnis werden Kolleginnen und Kollegen aufgenommen, die eine Ausbildung im Umfang von mindestens 90 Stunden absolviert, mindestens an einem Rollenspiel teilgenommen und den Nachweis praktischer Tätigkeiten erbracht haben.


    Mitgliederverzeichnis
    Die Kammer führt ein Mitgliederverzeichnis, in dem alle Mitglieder geführt werden. Eine Suche ist nach verschiedenen Kriterien möglich.


    Mitteilungen
    Die Mitteilungen der Rechtsanwaltskammer erscheinen viermal im Kalenderjahr. Der Bezug der Mitteilungen ist im Kammerbeitrag enthalten. In den Mitteilungen berichtet die Rechtsanwaltskammer München über die Arbeit des Kammervorstands und der Geschäftsstelle. Hier erhalten Sie Informationen über wichtige und bedeutsame Entscheidungen im Berufs- und Gebührenrecht. Nicht nur die aktuellen Mitteilungen, sondern auch das Archiv ab dem Jahr 2000 sind elektronisch abrufbar. Seit dem 2. Quartal 2017 erscheinen sie als Online-Magazin.

  • O

    Organe der Kammer
    Die Organe der Kammer sind in §§ 63 ff. BRAO geregelt, dazu gehören der Vorstand (§§ 63 ff. BRAO), das Präsidium (§§ 78 ff. BRAO) und die Kammerversammlung (§§ 85 ff. BRAO).


    Ordnungswidrigkeitenbehörde
    Die Rechtsanwaltskammer ist gem. § 73b BRAO Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG für Ordnungswidrigkeiten nach § 6 der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung sowie nach § 56 des Geldwäschegesetzes, die durch ihre Mitglieder begangen werden. Im Rahmen dessen hat die Rechtsanwaltskammer Pflichtverstöße durch Bußgelder zu ahnden. Daneben ist die Rechtsanwaltskammer München Ordnungswidrigkeitenbehörde im Bereich des Berufsbildungsgesetzes (Berufsbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten) nach § 36 Abs. 2 OWiG i.V.m. § 87 Abs. 1 BayZustV.

     

  • P

    Pflichtverteidigerliste
    In der Pflichtverteidigerliste der Kammer sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gelistet, die von sich aus mitgeteilt haben, zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereit zu sein. Die Pflichtverteidigerliste kann über das Anwaltsverzeichnis der Kammer aufgerufen werden. Pflichtverteidigerlisten werden auch von den anderen regionalen Rechtsanwaltskammern zur Verfügung gestellt.


    Präsident/in
    Der Präsident/Die Präsidentin vertritt die Kammer gerichtlich und außergerichtlich nach § 80 BRAO. Er hat zudem den Vorsitz in Präsidiums- und Vorstandssitzungen sowie in der Kammerversammlung und führt die Präsidiums- und Vorstandsbeschlüsse aus.


    Präsidium
    Der Kammervorstand wählt aus seiner Mitte das Präsidium, welches aus dem Präsidenten/der Präsidentin, drei Vizepräsidenten, Schriftführer und Schatzmeister (die auch Vizepräsidenten sind) besteht. Dem Präsidium obliegt die Erledigung übertragener Aufgaben des Vorstands, insbesondere in Zulassungssachen, sowie die Verwaltung des Kammervermögens.


    Prüfungsausschüsse
    Für die Zwischen- und Abschlussprüfungen der Rechtsanwaltsfachangestellten hat die Rechtsanwaltskammer München acht Prüfungsausschüsse bestellt. Für die Fortbildungsprüfung der Geprüften Rechtsfachwirte unterhalten die Kammern Bamberg, München und Nürnberg zwei gemeinsame Prüfungsausschüsse.

  • Q

    Qualifizierte elektronische Signatur
    Mithilfe der qualifizierten elektronischen Signatur können bestimmende Schriftsätze in elektronischer Form wirksam bei Gerichten eingereicht werden. Spätestens ab dem 01.01.2022 muss der elektronische Rechtsverkehr für das empfangende Gericht nicht mehr durch gesonderte Verordnung eröffnet sein. Die qualifizierte elektronische Signatur wird unter Einsatz einer Signaturkarte und eines Kartenlesers angebracht. Der Versand des elektronischen Dokuments erfolgte bis zum 01.01.2016 noch unter Verwendung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs.

  • R

    Rechtsaufsicht
    Nach § 62 BRAO unterliegt die Kammer der Rechtsaufsicht. Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde ist das Oberlandesgericht München, Prielmayerstraße 5, 80335 München.


    Rechtsanwaltsfachangestellte
    Die Rechtsanwaltskammer veröffentlicht auf ihrer Stellenbörse Ausbildungsangebote im Kammerbezirk. Die Ausbildungsverträge werden sodann kostenlos in das Ausbildungsverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München eingetragen. Weiterhin organisiert der Kammervorstand die Abschluss- und Zwischenprüfungen für die Rechtsanwaltsfachangestellten und bietet Fortbildungsveranstaltungen  für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kanzleien an. Außerdem hat die Rechtsanwaltskammer München nach dem Berufsbildungsgesetz derzeit drei Ausbildungsberater bestellt, die bei Streitigkeiten zwischen Kanzleien und Auszubildenden vermitteln. Weitere Informationen zur Ausbildung und Fortbildung finden Sie unter auf unserer Website im Bereich RA-Fachangestellte sowie auf der Facebookseite der Rechtsanwaltskammer München.


    Rechtsanwaltsgesellschaften
    Die Kammer lässt nicht nur natürliche Personen, sondern auch Rechtsanwaltsgesellschaften zur Rechtsanwaltschaft zu. Weitere Informationen zur Zulassungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaftsformen sowie zum Zulassungsverfahren finden Sie hier.


    Rechtsreferendare
    Der Kammervorstand richtet die in der Referendarausbildung zu Beginn der Anwaltsstation stattfindende Pflicht-Arbeitsgemeinschaft „Einführung in den Anwaltsberuf“ aus. In dieser 14-tägigen AG werden die Referendare in die Grundlagen des Anwaltsberufs eingeführt. Neben der Pflicht-AG „Einführung in den Anwaltsberuf“ gibt es Wahl-Pflicht-AGs, die sich schwerpunktmäßig mit der anwaltlichen Arbeit in einem konkreten Rechtsgebiet befassen. Die Rechtsanwaltskammer stellt Dozenten für die Referendar-AG zur Verfügung.

  • S

    Satzungen der Kammer
    Die Kammerversammlung beschließt die Satzungen der Kammer. Die aktuelle Geschäftsordnung können Sie hier einsehen.


    Satzungsversammlung
    Die Satzungsversammlung ist das „Parlament der Rechtsanwaltschaft“. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) angesiedelt ist. Die Kammer München ist durch elf, von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer München im Jahr 2019 gewählte, stimmberechtigte Mitglieder in der Satzungsversammlung vertreten.


    Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft nach § 191f BRAO
    Neben der Möglichkeit der Vermittlung durch die Rechtsanwaltskammer München kann bei Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant auch die Schlichtungsstelle der Anwaltschaft bei der Bundesrechtsanwaltskammer angerufen werden. Diese ist unter: Rauchstraße 26, 10787 Berlin zu erreichen.

    Seminare
    Die Kammer bietet im Jahr ca. 180 Präsenzseminare und Online-Seminare an. Diese richten sich nicht nur an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern auch an Kanzleimitarbeiter. Die Präsenzseminare werden in den Räumen der Kammer in München abgehalten, allerdings auch vor Ort in den einzelnen Landgerichtsbezirken angeboten.

    Stellenbörse
    Die Rechtsanwaltskammer München bietet auf ihrer Website eine Stellenbörse an. Hier können Kanzleien Stellenangebote für Juristen (vor allem Rechtsanwälte) und Kanzleipersonal (Auszubildende, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirte) einstellen. Stellensuchende aus den genannten Berufsgruppen können ein Bewerberprofil veröffentlichen.

  • U

    Unerlaubte Rechtsberatung
    Der Kammervorstand verfolgt Verstöße nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) wegen unerlaubter Rechtsberatung im außergerichtlichen Bereich durch wettbewerbsrechtliche Abmahnung und  gegebenenfalls auch gerichtlich durch Unterlassungsklage. Die entsprechende Aufgabe und Befugnis ergibt sich aus § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG.

    Unterstützungsfonds 
    Die Rechtsanwaltskammer München unterhält gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 3 BRAO einen Unterstützungsfonds. Mit dem Unterstützungsfonds soll älteren Kolleginnen und Kollegen, die unverschuldet bzw. durch Krankheit in wirtschaftliche Not geraten sind, sowie deren Angehörigen geholfen werden. Neben Mitgliedern können auch ehemalige Mitglieder mit langjähriger Kammerzugehörigkeit, von den verschiedenen Arten der Unterstützung und der Möglichkeit  der Projektförderung profitieren.  Der Unterstützungsfonds sieht vor, Personen, die nach Rat und Hilfe suchen, einerseits finanziell, andererseits aber auch durch Coaching, Mentoring und Schuldenberatung zu unterstützen. Um Hilfe in allen Lebenslagen anbieten zu können hat sich die Rechtsanwaltskammer München seit 01.01.2020 die Firma pme Familienservice GmbH mit ins Boot geholt. Diese bietet u. a. auch Kinderbetreuung und Beratung für Personen mit pflegebedürftigen Angehörigen an. Leistungsempfänger des Unterstützungsfonds erhalten die Leistungen kostenlos. Alle Rechtsanwälte können bei der Kammer Gutscheine für diese Leistungen erwerben. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Mitteilungsblatt 07/19.

  • V

    Vereidigung
    Die Kammer vereidigt die neuen Mitglieder jeden Donnerstag in ihren Räumen, Tal 33, 80331 München. Bewerber aus den Landgerichtsbezirken außerhalb Münchens werden auf Wunsch gerne direkt vor Ort von dem jeweils zuständigen Vorstandsmitglied vereidigt.


    Vergütungsrecht
    Die Kammer kann Rechnungen eines Rechtsanwalts nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Dies liegt  darin begründet, dass die Kammer im Falle eines Honorarrechtsstreits als Gutachter vom Gericht  benannt wird und Vorabstellungnahmen die Neutralität gefährden. Allerdings bietet die Kammer bei Auseinandersetzungen zwischen Rechtsanwalt und Mandant kostenlose Vermittlungen an.


    Vermittlungen
    Bei Auseinandersetzungen zwischen Mitgliedern der Kammer, insbesondere bei Sozietätsauseinandersetzungen (§ 73 Abs. 2 Nr. 2 BRAO) oder zwischen Anwalt und Mandant (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO), bietet die Rechtsanwaltskammer München die Durchführung eines  Vermittlungsverfahrens an. Ziel eines Vermittlungsverfahrens ist die zeitnahe und unbürokratische Bereinigung möglicher Konflikte. Das Vermittlungsverfahren wird kostenlos durchgeführt.
    Der Vorstand hat für die Durchführung von Vermittlungsverfahren eine eigene Vorstandsabteilung gebildet. Die Kammer ist als Schlichtungsstelle zugelassen, sodass im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens auch die Anwendbarkeit des BaySchlG vereinbart werden kann, wodurch
    kostengünstig vollstreckbare Titel geschaffen werden können. 


    Vertrauensanwalt für in Not geratene Mitglieder
    In wirtschaftliche Not geratene Kolleginnen und Kollegen können sich durch den vom Kammervorstand bestellten Vertrauensanwalt beraten lassen. Sowohl die Namen der Rechtsuchenden als auch sämtliche gegenüber dem Vertrauensanwalt gemachten Angaben werden von diesem streng vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht auch gegenüber dem Kammervorstand.
    Als Vertrauensanwalt wurde bestellt:
    Rechtsanwalt Roland P. Weber
    Maximilianstraße 2, 80539 München
    Telefon: (089) 99 54 81 52
    Telefax: (089) 96 06 12 60
    E-Mail: recht(at)kanzleiweber.com


    Vertrauensschadensfonds
    Der Vorstand der Kammer hat seit 1996 einen Vertrauensschadensfonds eingerichtet. Dieser dient dem Ausgleich von Schäden, die ein Kammermitglied bei Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit einem Dritten, insbesondere seinem Mandanten, zufügt. Der Fonds speist sich aus Geldbußen des Anwaltsgerichts. Ein Anspruch entsteht nur für Bürger, die auf eine Zahlung angewiesen sind. Die Zahlung ist der Höhe nach auf EUR 25.564,59 im Einzelfall begrenzt.


    Vertreterbestellung
    Durch die Vertreterbestellung erlangt ein Vertreter die anwaltlichen Befugnisse des eigentlich beauftragten Rechtsanwalts. Ein Vertreter wird gemäß § 53 BRAO nur in solchen Fällen bestellt, in denen Rechtsanwälte an der Berufsausübung gehindert sind, d. h. infolge von Krankheit, Urlaub, Abwesenheit usw. allgemein verhindert sind, ihren Beruf auszuüben. Näheres finden Sie hier.


    Vorstand
    Der Vorstand erledigt die Aufgaben, die der Kammer gemäß § 73 BRAO zugewiesen sind. Er besteht derzeit aus 36 Mitgliedern, die diese Funktion ehrenamtlich ausüben und für die Dauer von vier Jahren gewählt werden. Die Vorstandsmitglieder werden von den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer München durch Briefwahl oder durch elektronische Wahl gewählt. Sie sind bezüglich Interna gemäß § 76 Abs. 1 BRAO zur Verschwiegenheit verpflichtet.


    Vorstandsabteilungen
    Der Vorstand der Kammer hat zur Bewältigung der ihm obliegenden Aufgaben Abteilungen gebildet (§ 77 BRAO). Die derzeit dreizehn Abteilungen sind für die Bereiche Berufsrecht, Gebührenrecht, Fachanwaltschaften, Aus- und Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Internationale Beziehungen, Aufgaben nach dem BBiG, Vermittlungsangelegenheiten sowie Syndikusrechtsanwälte zuständig. Sie setzen sich aus ihrem Vorsitzenden und mehreren Mitgliedern des Vorstands zusammen und führen die ihnen übertragenen Aufgaben selbständig aus.

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    Zulassung
    Der Vorstand der Kammer hat die gesetzliche Aufgabe, über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu entscheiden. Zu den Voraussetzungen können Sie sich im Bereich Rechtsanwälte unter Zulassung und Mitgliedschaft informieren.