Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

  • Ausbildungsvertrag online

    Bevor ein Ausbildungsverhältnis beginnt, wird ein Ausbildungsvertrag mit Ihrer ausbildenden Kanzlei geschlossen. Dieser wird in der Regel von der Kanzlei vorbereitet und mit Ihnen und ggf. Ihren Eltern besprochen und unterschrieben.

    Es gibt die Möglichkeit, dass die Kanzlei den Ausbildungsvertrag bereits online Schritt für Schritt vorbereitet und ausdruckt. Der Ausbildungsvertrag online ist hier verfügbar und eine große Unterstützung für Kanzleien, um das Ausfüllen des Vertrages zu beschleunigen und erleichtern. Nach dem Ausfüllen wird der Vertrag sodann gedruckt, unterschrieben und um die Anlagen ergänzt. Zur Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis werden die Unterlagen über beA oder verschlüsselt per E-Mail (ausbildung(at)rak-m.de) eingereicht. Nach Eintragung des Ausbildungsverhältnisses wird ein Eintragungsvermerk ausgestellt.

    Sollte es Fragen geben, stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter 089/53 29 44-780 zur Verfügung.

  • Unterlagen und Eintragung in das Ausbildungsverzeichnis

    Die Prüfung und die Eintragung des Ausbildungsvertrags in das Ausbildungsverzeichnis der Rechtsanwaltskammer München erfolgt kostenlos.
    Nach Eintragung des Ausbildungsverhältnisses wird ein Eintragungsvermerk ausgestellt.

    Sie erhalten ein Exemplar des Vertrages von Ihrer Ausbildungskanzlei. Bitte heben Sie Ihren Ausbildungsvertrag in Ihrer Dokumenten-Mappe für die Zeit der Ausbildung gut auf. Auch für eine spätere Anerkennung Ihrer Ausbildungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung ist es wichtig, den Ausbildungsvertrag weiterhin aufzubewahren.

    Am Ende der Ausbildungszeit, kommen folgende Unterlagen in Ihre Dokumenten-Mappe:

    • Ausbildungsvertrag
    • Bescheinigung der Zwischenprüfung
    • Ausbildungszeugnis der Kanzlei
    • Abschlusszeugnis der Berufsschule
    • Zeugnis der Abschlussprüfung der Rechtsanwaltskammer München
    • Urkunde über den Abschluss als Rechtsanwaltsfachangestellte/r der RAK München
  • Ausbildungsrahmenplan

    Der Ausbildungsrahmenplan zeigt Ihnen den Ablauf Ihrer Ausbildung in einer Anwaltskanzlei. Hier können Sie den Ausbildungsrahmenplan einsehen und sich ein Bild davon machen, was Sie während Ihrer RA-Fachangestelltenausbildung in der Ausbildungskanzlei lernen. Lassen Sie sich aber von der Vielfalt der Ausbildungsinhalte nicht abschrecken, schließlich helfen Ihnen Berufsschule und Kanzlei bei der Bewältigung der Aufgaben mit Geschick und Umsicht weiter. Schließlich haben Sie eine Ausbildung gewählt, die gute Chancen und Karriere in der Arbeitswelt garantieren. Der Beruf der RA-Fachangestellten ist eine zukunftsorientierte Ausbildung, sozusagen eine "Ausbildung mit Köpfchen"!

  • Ausbildungsverordnung

    Die Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten finden Sie hier. In der Ausbildungsverordnung sind die Dauer der Ausbildungszeit und die Anforderungen bei Zwischen- und Abschlussprüfungen geregelt.

  • Auszubildenden-Stammblatt

    Das Auszubildenden-Stammblatt kann hier als pdf-Datei herunter geladen werden.

  • Erst- und Nachuntersuchung nach JArbSchG

    Wenn Sie noch minderjährig sind, also unter 18 Jahren, ist eine Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz notwendig, d.h., ein Ausbildungsvertrag darf erst dann geschlossen werden, wenn Sie in den letzten 14 Monaten von einem Arzt untersucht worden sind. Diese Untersuchung ist kostenlos; einen Berechtigungsschein hierfür gibt es bei der Schule, die Sie zuletzt besucht haben. Das Ergebnis der „Erstuntersuchung“ ist dem Ausbilder auszuhändigen, der sie dann zusammen mit dem Ausbildungsvertrag der Rechtsanwaltskammer zur Genehmigung vorlegt.

    Ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung ist dann eine weitere Nachuntersuchung notwendig, sofern Sie bis dahin noch nicht volljährig sind (§ 33 JArbSchG). Die Bescheinigung über die Nachuntersuchung ist der Rechtsanwaltskammer vorzulegen.