Derzeit findet in Bayern der Unterricht noch bis 14.02.2021 weiterhin in Form von Distanzunterricht statt. Eine Ausnahme gilt seit dem 01.02.2021 für Schülerinnen und Schüler, bei welchen bis zum 26.03.2021 Abschlussprüfungen anstehen. Sofern nach dem 14.02.2021 der Schulbetrieb im Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht bzw. gegebenenfalls im Präsenzunterricht zugelassen werden kann, soll nunmehr durch eine zusätzliche Unterrichtswoche vom 15. bis 19.02.2021 ein beständiger und kontinuierlicher Unterricht ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang weist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus darauf hin, dass in dieser Woche die Auszubildenden nach § 15 Abs. 1 Satz 2 BBiG zum Besuch der Berufsschule freizustellen sind. Die Ausbildungskanzleien müssen ihren Auszubildenden daher in dieser Woche ermöglichen, die Berufsschule zu besuchen. Die Berufsschulen können hierbei gegebenenfalls eine Blockwoche ansetzen. Durch dieses zusätzliche Angebot soll den Schülerinnen und Schülern insbesondere auch im Hinblick auf einen erfolgreichen Berufsabschluss eine wichtige Förderung zuteilwerden. Vor diesem Hintergrund wird für diese zusätzlich erforderliche Freistellung der Auszubildenden um Verständnis gebeten.