Für Ausbildungen zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten, die ab dem 01.08.2024 erstmals beginnen, wird künftig nur noch eine einheitliche Brutto-Mindestvergütung für das gesamte Kammergebiet empfohlen – so hat es der Vorstand der Rechtsanwaltskammer München in seiner Sitzung am 24.11.2023 beschlossen. Von einer Differenzierung nach Landgerichtsbezirken wird ab diesem Zeitpunkt abgesehen.
Die Empfehlungen der RAK München zur monatlichen Brutto-Mindestvergütung von Auszubildenden im Sinne des § 17 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) lauten für Ausbildungen, die ab dem 01.08.2024 erstmals beginnen, wie folgt:
- 1. Ausbildungsjahr 1.030,- €
- 2. Ausbildungsjahr 1.150,- €
- 3. Ausbildungsjahr 1.270,- €
Weitere Informationen zur Erhöhung der Ausbildungsvergütung sind hier nachzulesen.
Weitere Informationen rund um den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte:r sind auf der Website der Kammer zu finden.