Der CCBE hat kürzlich neue Leitlinien zur Verbesserung der IT-Sicherheit von Rechtsanwälten veröffentlicht. Darin werden einerseits die Möglichkeiten für Rechtsanwälte dargestellt, wie sie an Fragestellungen in Bezug auf die IT-Sicherheit herangehen können und andererseits spezielle Leitlinien zu den technischen Voraussetzungen aufgestellt, die Rechtsanwälte in Bezug auf ihre IT-Sicherheit in Betracht ziehen können. Die Leitlinien beziehen sich auch auf Empfehlungen des CCBE vom Mai 2016 zum Schutz der anwaltlichen Vertraulichkeit im Rahmen von nachrichtendienstlichen Überwachungsmaßnahmen, die den Gesetzgeber und politische Entscheidungsträger über die Standards informieren sollen, die zur Wahrung der anwaltlichen Vertraulichkeit notwendig sind. Die neuen Leitlinien kommen zu dem Ergebnis, dass zwar kein absoluter Schutz der IT-Systeme vor Überwachungsmaßnahmen existiert. Es sei jedoch wichtig für Rechtsanwälte, ihren Mandanten und der Öffentlichkeit darlegen zu können, welche Maßnahmen gegen solche Übergriffe getroffen wurden.
Weiterführende Links:
- <link fileadmin downloads en_itl_20160520_ccbe_guidance_on_improving_the_it_security_of_lawyers_against_unlawful_surveillance.pdf>CCBE-Leitlinien zur Verbesserung der IT-Sicherheit von Rechtsanwälten (EN) (November 2016)
- <link fileadmin downloads en_svl_20160428_ccbe_recommendations_on_the_protection_of_client_confidentiality_within_the_context_of_surveillance_activities.pdf>CCBE-Empfehlungen zum Schutz der anwaltlichen Vertraulichkeit vor nachrichtendienstlichen Überwachungsmaßnahmen (EN) (Mai 2016)