In diesem Jahr wird der Bescheid über den Kammerbeitrag erstmals ausschließlich über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) versendet, nicht mehr mittels Postversand. Die Rechtsanwaltskammer München ist sich bewusst, dass der Empfang von Nachrichten mittels beA in einigen Kanzleien noch nicht zur täglichen Routine gehört und aus diesem oder anderen Gründen der Empfang des Beitragsbescheids gegenüber einer Postsendung ggf. noch mit Zusatzaufwand verbunden ist. Mit dem Versand über beA geht jedoch eine Ersparnis von Versandkosten einher, die im Interesse der Kammer und ihrer Mitglieder liegt.