Derzeit kommt es zu technischen Problemen bei der Übertragung von Zweigstellen von bereits zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften in das Rechtsanwaltsverzeichnis bzw. das beA-Verzeichnis. Insbesondere werden aktuell alle von den Rechtsanwaltskammern eingetragene Zweigstellen mit eigenen beA-Postfächern ausgewiesen, auch wenn sie kein beA-Postfach für die Zweigstelle der Berufsausübungsgesellschaft beantragt haben.
Darüber hinaus ist es aus technischen Gründen nicht möglich, die beA-Karten für die (beantragten) Postfächer der Zweigstellen zu bestellen, auch wenn diese ordnungsgemäß mit einem beA-Postfach ausgewiesen sind.
Derzeit wird intensiv an einer Lösung gearbeitet. Wir gehen nach aktuellem Stand davon aus, dass der Fehler voraussichtlich im Laufe der nächsten Woche behoben wird.
Die Bestellung der beA-Karte für die Hauptniederlassung ist problemlos möglich.