Die Bundesregierung hat am 27.07.2022 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf soll insbesondere die Registrierung der und die Aufsicht über die nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) registrierten Personen beim Bundesamt für Justiz zentralisiert sowie eine umfassende bußgeldrechtliche Sanktionsregelung für jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter Rechtsdienstleistungen geschaffen werden.
Darüber hinaus sollen Anpassungen in der BRAO erfolgen. Die geplanten Änderungen in der BRAO haben wir in unsere Synopse zur großen BRAO-Reform eingebaut.