Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit

Stellungnahme der RAK München

Die Rechtsanwaltskammer München hat zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer Stellung genommen. Ziel des Referentenentwurfs ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, in welchem Kleinforderungen erprobungsweise in einem digitalen Gerichtsverfahren geltend gemacht werden können. Das zivilgerichtliche Online-Verfahren soll den Zugang zur Justiz erleichtern und zugleich die Arbeit an Gerichten durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter gestalten.
 
In der Stellungnahme begrüßt die Kammer das Ziel des Referentenentwurfs und das Bestreben des Gesetzgebers, den Zugang zur Justiz zu erleichtern und die Arbeit an den Gerichten effizienter zu gestalten. Es bestehen allerdings Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der aktuellen Ausgereiftheit des Systems. Nach Auffassung der Rechtsanwaltskammer München müssen wesentliche Aspekte weiter ausgearbeitet und präzisiert werden, z. B.:

  • Eine Teilnahme an dem Online-Verfahren sollte während einer Erprobungsphase nicht erzwungen werden.
  •  Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen die Freiheit haben, den Umfang und die Struktur ihres Vortrags selbst zu bestimmen.
  • Wesentliche Prozessgrundsätze wie der Beibringungsgrundsatz dürfen nicht eingeschränkt werden.
  • Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Mandantschaft muss mit in den Fokus genommen werden.

Die vollständige Stellungnahme ist hier nachzulesen.