Die Rechtsanwaltskammer München hat zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (OVErpG) gegenüber der Bundesrechtsanwaltskammer Stellung genommen. Ziel des Referentenentwurfs ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, in welchem Kleinforderungen erprobungsweise in einem digitalen Gerichtsverfahren geltend gemacht werden können. Das zivilgerichtliche Online-Verfahren soll den Zugang zur Justiz erleichtern und zugleich die Arbeit an Gerichten durch eine strukturierte Erfassung des Prozessstoffs und technische Unterstützungswerkzeuge effizienter gestalten.
In der Stellungnahme begrüßt die Kammer das Ziel des Referentenentwurfs und das Bestreben des Gesetzgebers, den Zugang zur Justiz zu erleichtern und die Arbeit an den Gerichten effizienter zu gestalten. Es bestehen allerdings Bedenken hinsichtlich der praktischen Umsetzung und der aktuellen Ausgereiftheit des Systems. Nach Auffassung der Rechtsanwaltskammer München müssen wesentliche Aspekte weiter ausgearbeitet und präzisiert werden, z. B.:
- Eine Teilnahme an dem Online-Verfahren sollte während einer Erprobungsphase nicht erzwungen werden.
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen die Freiheit haben, den Umfang und die Struktur ihres Vortrags selbst zu bestimmen.
- Wesentliche Prozessgrundsätze wie der Beibringungsgrundsatz dürfen nicht eingeschränkt werden.
- Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Mandantschaft muss mit in den Fokus genommen werden.
Die vollständige Stellungnahme ist hier nachzulesen.