Die überwiegende Mehrheit der Kanzleien im Kammergebiet rechnet laut einer von der Rechtsanwaltskammer München im Zeitraum vom 24.06.2022 bis 31.07.2022 durchgeführten Umfrage zur Stundenvergütung auf Basis der Vergütungsvereinbarung ab. Dabei erzielen 60 % der Kanzleien nach eigenen Angaben mehr als 30 % ihres Umsatzes auf der Grundlage von Stundenvergütungen. Eine Mehrheit von über 60 % der Befragten nutzt dazu bestimmte Takte für die Abrechnung.
Aufgrund häufiger Anfragen von Kolleginnen und Kollegen an die Geschäftsstelle der Kammer, in welcher Höhe Stundenhonorare üblicherweise vereinbart werden, hat die Rechtsanwaltskammer München eine Umfrage zur Stundenvergütung im Kammerbezirk durchgeführt, an der sich 1.401 Mitglieder beteiligt haben.
Lesen Sie die Ergebnisse der Umfrage in den Mitteilungen 04/2022.