Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Außergerichtliche Streitbeilegung

  • Mediation

    Verzeichnis der Mediatoren

    Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten unparteiischen Person (Mediator/in) zu einer einvernehmlichen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

    Ein gesondertes Zulassungs- oder Antragsverfahren für die Befugnis, sich als Mediator/in gem. § 7a BORA bezeichnen zu dürfen, sehen die Regelungen der BRAO und BORA nicht vor.

    Es obliegt zunächst der eigenen Selbsteinschätzung der Kolleginnen und Kollegen, ob die von ihnen gewählte Ausbildung für die Führung der Mediatorenbezeichnung im Sinne des § 7a BORA „geeignet“ ist. Soweit hierzu Fragen an die Kammer gerichtet werden, verweisen wir auf die Voraussetzungen zur Aufnahme in die Mediatorenliste.

    In das Verzeichnis der Rechtsanwaltskammer München werden Kolleginnen und Kollegen aufgenommen, die eine Ausbildung im Umfang von mindestens 90 Stunden, einschließlich mindestens eines Rollenspieles, absolviert sowie den Nachweis praktischer Tätigkeiten erbracht haben.

    Als Nachweis genügt, wenn die Ausbildung neben einem theoretischen Teil einen praktischen bzw. anwendungsorientierten Teil umfasst. Als praktische Ausbildung werden insbesondere berücksichtigt:

    1. Einzelselbsterfahrungen und Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollenspielen, Simulation und Reflexion,
    2. Peergruppenarbeit,
    3. Fallarbeiten und begleitende Teilnahme an Praxissupervisionen im Bereich der Mediation.

    Das Verzeichnis der bei der Rechtsanwaltskammer München gelisteten Mediatoren, die nach § 7a BORA die Bezeichnung führen, finden Sie hier.

    Hier finden Sie ein Merkblatt zu den Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung.

    Für weitergehende Fragen können Sie sich, am besten schriftlich, an die Rechtsanwaltskammer München wenden (Telefax: (089) 53 29 44-33 oder E-Mail info@rak-m.de).

    Pilotprojekt „Gerichtsnahe Mediation am LG München I“

    Die Rechtsanwaltskammer München, die Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern und das Landgericht München I fördern im Rahmen des Pilotprojekts „Gerichtsnahe Mediation am Landgericht München I“ eine weitere Form der Konfliktlösung in anhängigen Wirtschaftsverfahren. Dies stellt eine wichtige Alternative einer einvernehmlichen Streitbeilegung gegenüber einer gerichtlichen Verfahrensbeendigung dar. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt. Für die Aufnahme in die Mediatorenliste können Sie hier einen Fragebogen abrufen. Wir bitten Sie, uns bei Interesse diesen Fragebogen ausgefüllt einzusenden.

  • Zulassung als Gütestelle

    Wer als Rechtsanwalt eine Gütestelle einrichten will, muss sich gegenüber der Rechtsanwaltskammer verpflichten, Schlichtung als dauerhafte Aufgabe zu betreiben (Artikel 5 Abs. 2 Satz 1 BaySchlG). Wir bitten Sie deshalb, der Kammer eine Verpflichtungserklärung genau dieses Inhalts zu übermitteln.

    Darüber hinaus ist erforderlich, dass die räumlichen, sachlichen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße, zeitgerechte Durchführung des Schlichtungsverfahrens gegeben sind. Dazu gehört:

    1. die Möglichkeit, während der üblichen Geschäftszeiten Schlichtungsanträge auch zu Protokoll aufzunehmen (Artikel 7 Satz 2 BaySchlG),
    2. die Einrichtung und Führung eines eigenen Sachregisters, in welchem alle Schlichtungsanträge registriert werden (Eingang, Parteien, Streitgegenstand, Art der Erledigung, Datum der Bescheinigung über die Nichteinigung bzw. das Schlichtungsergebnis),
    3. die Kenntlichmachung der Gütestelle durch ein Schild an der Kanzlei mit folgendem Text: Gütestelle nach bayerischem Schlichtungsgesetz.

    Die Schlichter haben bei Ausübung des Schlichteramtes die allgemeinen anwaltlichen Berufspflichten zu beachten; insbesondere müssen sie prüfen, ob eine Vorbefassung mit dem Fall vorliegt oder Ablehnungsgründe entsprechend den Regelungen der ZPO (z. B. wegen verwandtschaftlicher Nähe zu einer der Parteien des Schlichtungsverfahrens) gegeben sind. Im Übrigen üben die Schlichter ihr Amt unparteiisch und unabhängig aus (Artikel 8 Abs. 1 BaySchlG).

    Sobald die Verpflichtung, Schlichtung als dauerhafte Aufgabe zu betreiben, vorliegt, erhalten Sie eine Urkunde über die Zulassung als Gütestelle (Artikel 5 Abs. 2 Satz 1 BaySchlG).

    Die Gütestellen im OLG-Bezirk München können über eine besondere Funktion im Anwaltsverzeichnis der Rechtsanwaltskammer aufgefunden werden.

    Weitere Materialien zur Schlichtung: