Ende Dezember 2022 hat die Europäische Kommission ihre FAQ zu den Sanktionen gegen Russland (VO (EU) 833/2014) überarbeitet. Damit sollen Unklarheiten bezüglich des Verbots der Rechtsberatung für die Regierung Russlands oder dort niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen und dessen Ausnahmen beseitigt werden. Hierbei geht es um die „indirekte“ Erbringung der Dienstleistung, die Anforderungen, welche an eine Tochtergesellschaft gestellt werden und extraterritoriale Effekte. Dabei gibt die EU einen sehr engen Rahmen vor, was sie als „unbedingt erforderliche“ Rechtsdienstleistung im Sinne von Art. 5 n erachtet.
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