Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Kündigung von Sammelanderkonten durch Banken

Update 31.03.2022

BaFin wendet sich an Banken

Mit Rundschreiben vom 31.03.2022 informiert die BRAK über die aktuellen Entwicklungen im Hinblick auf die bankseitigen Kündigungen anwaltlicher Sammelanderkonten.
Zwischenzeitlich hat sich die BaFin mit einem Schreiben an den Bundesverband deutscher Banken gewandt. Mit diesem Schreiben, welches den einzelnen Banken übermittelt wird, macht die BaFin noch einmal deutlich, dass durch die Änderung der Auslegungs- und Anwendungshinweise keine Kündigung von Sammelanderkonten intendiert gewesen sei.
Die Gespräche zwischen BaFin, BMF und BRAK zu diesem Thema werden fortgeführt.


Update 24.03.2022

Bericht der BRAK zum aktuellen Stand
 
Die BRAK hat in Form eines Rundschreibens über den aktuellen Stand der Initiative der BRAK bezüglich der bankseitigen Kündigungen anwaltlicher Anderkonten berichtet. Insbesondere hat zwischenzeitlich ein Besprechungstermin mit BaFin und BMF stattgefunden. Das entsprechende Schreiben der BRAK mit näheren Informationen finden Sie hier


Update 17.02.2022

Ergebnis – Umfrage der BRAK zur Kündigung von Sammelanderkonten

Die BRAK hat das Ergebnis der Umfrage zur Kündigung von Sammelanderkonten veröffentlicht. Das Ergebnis der Umfrage lesen Sie hier.

Knapp 21 % der teilnehmenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben demnach eine Kündigung ihres Sammelanderkontos erhalten. Die Presserklärung der BRAK können Sie hier abrufen.

Die BRAK setzt sich gegenwärtig im Rahmen von Gesprächen mit dem BMJ, dem BMF und der BaFin weiterhin intensiv für das Interesse der Anwaltschaft an der unkomplizierten Führung von Sammelanderkonten ein.

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die infolge eines gekündigten Sammelanderkontos das Gespräch mit ihrer Bank suchen, hat die BRRAK ihre Auffassung zu diesem Thema zudem in einem Schreiben zusammengefasst, welches der Bank zur Stützung der eigenen Argumentation vorgelegt werden kann. Das Schreiben finden Sie hier.


Update 08.02.2022

Umfrage der BRAK zur Kündigung von Sammelanderkonten

Um eruieren zu können, ob es sich um ein systemisches Problem größeren Ausmaßes handelt, führt die BRAK eine Umfrage durch, um eine handfeste Datengrundlage zu schaffen.

Die Teilnahme ist bis Sonntag, 13.02.2022, 23.59 Uhr möglich.


02.02.2022

Kündigung von Sammelanderkonten durch Banken

In den vergangenen Tagen haben die Rechtsanwaltskammer München vielfach Anfragen zur Kündigung anwaltlicher Sammelanderkonten erreicht.

Einige Banken haben sich dazu entschlossen, routinemäßig sämtliche bei ihnen geführten Rechtsanwalts-Anderkonten zu kündigen. Als Grund hierfür wird in den Kündigungsschreiben Änderungen in den Auslegungs- und Anwendungshinweisen der BaFin zum Geldwäschegesetz genannt.

Die BaFin hat Ende des Jahres 2021 ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz überarbeitet. Dabei hat die BaFin Sammelanderkonten von Rechtsanwälten aus dem Katalog der Regelbeispiele für die Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten gestrichen. Dies hat zur Folge, dass Banken nunmehr routinemäßig im Rahmen ihrer Identifizierungspflichten die wirtschaftlich Berechtigten – also: die Mandanten – der bei ihnen geführten Sammelanderkonten abfragen müssen.

Diese Änderung lässt nicht darauf schließen, dass das Führen von Sammelanderkonten oder die anwaltliche Tätigkeit insgesamt pauschal unter den Verdacht der Geldwäsche gestellt oder als besonders risikoreich eingestuft werden. Die Anwendung vereinfachter Sorgfaltspflichten gem. § 14 GwG ist ein Ausnahmetatbestand des Geldwäschegesetzes, der regelmäßig nur nach einer umfangreichen Einzelfallprüfung zur Anwendung kommen kann. Mit der Überarbeitung der Auslegungs- und Anwendungshinweise durch die BaFin ist eine solche Einzelfallprüfung nunmehr auch für Banken erforderlich; eine pauschale Ausnahme für Sammelanderkonten von Rechtsanwälten wird nicht mehr angenommen.

Eine Kündigung der Sammelanderkonten ist durch die Änderung der Auslegungs- und Anwendungshinweise jedoch nicht angezeigt und wird darin nicht thematisiert. Jedoch scheinen die kündigenden Kreditinstitute den mit der Änderung verbundenen Arbeitsaufwand als unverhältnismäßig und unwirtschaftlich anzusehen, da die Banken nunmehr zu jeder ein- bzw. ausgehenden Zahlung auf dem Sammelanderkonto feststellen müssen, zu wessen Gunsten diese Transaktion geschieht.

Die Regionalkammern haben sich unverzüglich an die Bundesrechtsanwaltskammer gewendet, um eine Klärung der Situation herbeizuführen.

Die BRAK hat sich in dieser dringenden Angelegenheit bereits an das Bundesfinanzministerium (BMF), das Bundesministerium der Justiz (BMJ), den Bundesverband deutscher Banken (BdB) und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gewendet, um eine gemeinsame Lösung zu finden.

Dabei setzt sich die BRAK insbesondere für eine Änderung der relevanten Passage Auslegungs- und Anwendungshinweise der BaFin ein. Zudem wird die grundlegende Bedeutung der Sammelanderkonten für die anwaltliche Berufsausübung thematisiert, da ohne (Sammel-) Anderkonten bestimmte Bereiche der anwaltlichen Berufsausübung erschwert oder sogar unmöglich gemacht werden.

Die Presseerklärung der BRAK finden Sie hier.