Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Noch kein elektronischer Rechtsverkehr mit Grundbuchämtern

Die bayerischen Grundbuchämter nehmen – mit Ausnahme des Amtsgerichts Kehlheim – bislang noch nicht am elektronischen Rechtsverkehr teil, vgl. §§ 1, 19 i.V.m. 21 ERVV Ju (nebst Anlage 1 und 3, hier abrufbar).

Wirksame Anträge, z. B. im Zwangssicherungsverfahren, können daher bis auf die genannte Ausnahme nicht elektronisch eingereicht werden.
Lediglich das Amtsgericht Kelheim sieht gem. Anlage 1 zu § 1 ERVV Ju die elektronische Kommunikation in Grundbuchsachen vor. Gemäß § 19 ERVV sind dort alle Anträge der Notare in Grundbuchsachen samt den damit verbundenen Dokumenten ausschließlich elektronisch über das jeweilige elektronische Gerichtspostfach einzureichen. Alle anderen Antragsteller können am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen, eine Verpflichtung hierzu besteht aber nicht.