Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

beA-Webanwendung Release 3.11

In der Nacht vom 30. auf den 31.03.2022 installierte Wesroc das Release 3.11 der beA-Webanwendung. Die BRAK hatte darüber im Sondernewsletter 6/2022 vom 28.03.2022 berichtet und die neuen Funktionen dargestellt. Diese sowie die Liste der behobenen Fehler finden Sie auch auf dem beA-Anwenderportal unter dem folgenden Link:

https://portal.beasupport.de/release-information#c56

Die wesentliche Änderung für die Nutzerinnen und Nutzer ist die mit dieser Version gegebene Möglichkeit, Nachrichten von Rechtsanwalt zu Rechtsanwalt mit dem Attribut „persönlich/vertraulich“ zu senden. Damit kann die durch § 25 BORA vorgegebene Form für Berufsrechtsverstöße eingehalten und auch ansonsten eine vertrauliche Kommunikation zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten geführt werden. Zudem ergibt sich eine Anpassung der Dateianzahl und Dateimengen, wobei die Anzahl der Dateien pro Nachricht von 100 auf 200 verdoppelt wird. Insgesamt dürfen die Dateimengen anstelle von 60 MB jetzt 100 MB groß sein.