Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente in einer beA-Nachricht sind bislang auf höchstens 100 Dateien und auf höchstens 60 MB begrenzt.
Ab dem 01.04.2022 bis zum 31.12.2022 werden Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente in einer Nachricht
- auf höchstens 200 Dateien und
- auf höchstens 100 Megabyte
begrenzt.
Ab dem 01.01.2023 bis mindestens 31.12.2023 werden Anzahl und Volumen
- auf höchstens 1000 Dateien und
- auf höchstens 200 Megabyte
begrenzt.
Wer glaubhaft macht, die Größen- bzw. Mengenbeschränkung nicht einhalten zu können, kann die Dokumente ersatzweise nach den allgemeinen Vorschriften einreichen, möglichst unter Beifügung des Schriftsatzes und der Anlagen als elektronische Dokumente auf einer CD oder DVD.