Im neu gefassten Informationsblatt des Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung sind Hinweispflichten für Rechtsanwälte zur alternativen Streitbeilegung enthalten.
Das Urteil der EuGH aus dem Jahr 2020 zu Online-Pflichtangaben zur alternativen Streitbeilegung nahm der Ausschuss zum Anlass, die vorhandenen Informationsblätter zu aktualisieren und alle Informationen zur besseren Übersichtlichkeit in einem Papier darzustellen.
Auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer München ist das Informationsblatt im Bereich Mitgliederservice unter Downloads zu finden. Weitere Informationen zum Thema sind im Mitgliederbereich unter „Außergerichtliche Streitbeilegung“ zusammengefasst.