Was ist neu seit 01.08.2021?
Eine bedeutsame Erleichterung und weniger Formalismus stellen die Regelungen zur Bestellung einer Vertretung im Krankheits- oder Urlaubsfall dar. Darüber hinaus gibt es aber auch eine Formerleichterung durch die Aufgabe des Schriftformerfordernisses für die Verschwiegenheitsverpflichtung. Zukünftig wird die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ nur noch mit dem Zusatz „im Ruhestand“ nach einem Verzicht weitergeführt werden können.
Eine Übersicht der Änderungen finden Sie hier.