Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in ihren Kanzleien oftmals auch Arbeitgeber, sei es für juristische als auch nicht-juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Oft besteht eine gewisse Unsicherheit, welche sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen beim Einstellen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einhergehen und was man als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber beachten muss. Der Ausschuss Sozialrecht der BRAK hat deshalb den Leitfaden „Der Anwalt als Arbeitgeber – ein kleiner Leitfaden aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht“ publiziert.
Der Leitfaden legt den Fokus ausschließlich auf das Sozialversicherungsrecht und enthält keine Angaben zu weiteren Verpflichtungen, die z.B. aus arbeitsrechtlicher oder steuerrechtlicher Sicht bestehen können. Es ist eine Checkliste der notwendigen Unterlagen und eine Übersicht über weitere Pflichten enthalten.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der BRAK zu finden.