Sind Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie Kosten der beA-Karte, die der Arbeitgeber für eine angestellte Anwältin oder einen angestellten Anwalt übernimmt, lohnsteuerpflichtig? Der BRAK-Ausschuss Steuerrecht erläutert diese und ähnliche Fragen in seinen Handlungshinweisen, die angesichts zweier aktueller Entscheidungen des BFH überarbeitet wurden. Die Unterschiede der Rechtsprechung des BFH aus den Jahren 2016 und 2020 wurden herausgearbeitet.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der BRAK zu finden.