Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Handlungshinweise des BRAK-Ausschusses Steuerrecht

Durch das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ gilt seit dem 01.07.2020 eine Anzeigepflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/822 („DAC-6“) in nationales Recht ist die Anwaltschaft verpflichtet, grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb gegebener Fristen elektronisch zu melden, wenn der Anwalt als sogenannter Intermediär auftritt. Die Meldepflicht gilt auch dann, wenn selbst nicht steuerrechtlich beraten wird, sondern nur eine von einer anderen Person entwickelte Struktur umgesetzt wird. 

Die Handlungshinweisen des Ausschusses Steuerrecht der BRAK (Stand: April 2021) bietet Anwälten ein Schema, das bei allen Mandanten geprüft werden muss. Eine Überarbeitung wurde aufgrund des vom BMF am 29.03.2021 veröffentlichten Anwendungsschreibens notwendig.