Auch in Anwaltskanzleien können steuerliche Betriebs- bzw. Außenprüfungen durchgeführt werden. Dabei ist den betroffenen Kanzleiinhabern oft unklar, ob dem Betriebsprüfer Zugang zu den Kanzleiräumen gewährt werden muss, welche Mitwirkungspflicht vorgeschrieben ist, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen und inwieweit man sich auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht berufen kann. Die Handlungsmöglichkeiten für die Anwaltschaft werden anhand von gesetzlichen Vorgaben sowie der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs in den Handlungshinweisen des Ausschusses Steuerrecht der BRAK (Stand: April 2021) aufgezeigt.