Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Überbrückungshilfe, November- und Dezemberhilfe

Die Überbrückungshilfe bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen und soll helfen, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Seit dem 21.10.2020 können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni bis August 2020) an. Die Antragstellung erfolgt über einen „prüfenden Dritten“, u.a. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II wurde zuletzt bis zum 31.03.2021 verlängert.

Die Überbrückungshilfe wurde verlängert und erweitert. Die Überbrückungshilfe III umfasst die Fördermonate Januar bis Juni 2021. Anträge für die dritte Phase können bis 31.08.2021 gestellt werden. Die Antragstellung ist seit 10.02.2021 möglich. Noch im Februar 2021 sollen Abschlagszahlungen gewährt werden. Die Bewilligung im regulären Verfahren startet voraussichtlich im März 2021. Für die von den zusätzlichen Schließungs-Entscheidungen vom 13.12.2020 erfassten Unternehmen werden Zuschüsse zu den Fixkosten gezahlt. Dazu wurde die Überbrückungshilfe III nochmals verbessert. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Soloselbständige und selbständige Angehörige der freien Berufe mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro. Sie können die verbesserte Überbrückungshilfe III erhalten. Diese sieht eine anteilige Erstattung der betrieblichen Fixkosten vor. Der Erstattungsbetrag kann bis zu 1,5 Mio. Euro pro Monat betragen.Weitere Informationen finden Sie hier

Zur Überbrückungshilfe III gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden Rechnung getragen werden. Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 % des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Die Neustarthilfe beträgt einmalig bis zu 7.500 Euro und deckt den Zeitraum bis Juni 2021 ab. Einen Überblick zur Überbrückungshilfe III erhalten Sie hier.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat auch seine Informationen für Soloselbständige, Freiberufler und kleine Unternehmen bis zehn Beschäftigte aktualisiert.

Weiterhin hat der Bund außerordentliche Wirtschaftshilfen für die Monate November und Dezember beschlossen, um Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wurde, effektiv und kurzfristig zu unterstützen. Die Beantragung erfolgt wiederum grundsätzlich mit Hilfe eines prüfenden Dritten über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform. Lediglich Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen.

  • Für die Novemberhilfe startete die Antragstellung am 25.11.2020 und kann bis zum 30.04.2021 erfolgen. Nachdem bereits seit Ende November 2020 Abschlagszahlungen vorgenommen wurden, konnte die komplette Auszahlung der Novemberhilfe zwischenzeitlich starten.
     
  • Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 % des Umsatzes aus Dezember 2019 (anteilig) für die Tage der Schließungen im Dezember 2020 gewährt. Die Antragstellung ist seit Ende Dezember 2020 möglich und kann ebenfalls bis zum 30.04.2021 erfolgen. Die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar 2021. Seit dem 29. Januar 2021 werden die Anträge regulär bewilligt und die Dezemberhilfe ausgezahlt.
     
  • Zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 21. Dezember 2020 folgende Richtlinien erlassen, die am 23. bzw. 30.12.2020 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht wurden:

    Richtlinie für die Gewährung von außerordentlicher Wirtschaftshilfe des Bundes für Dezember 2020 (Dezemberhilfe)
    Änderung der Richtlinie für die Gewährung von außerordentlicher Wirtschaftshilfe des Bundes für November 2020 (Novemberhilfe)

Umfassende Informationen zur Überbrückungshilfe und den sonstigen Corona-Hilfen der Bundesregierung können Sie der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hier entnehmen. 

Das BMWi hat zudem unter 030 - 530 199 322 eine Hotline für prüfende Dritte zur Überbrückungshilfe sowie November- und Dezemberhilfe eingerichtet.