In den vergangenen Wochen standen zahlreiche berufspolitische Gespräche auf der Agenda des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer München. Das Präsidium traf sich mit den Präsidien der Steuerberaterkammer München und des Anwaltsgerichts München sowie mit den Vorsitzenden der Anwaltsvereine im Kammerbezirk, um aktuelle berufspolitische Themen zu besprechen.
Treffen der Vorsitzenden der Anwaltsvereine im Bezirk der RAK München am 27.06.2023
Auf der Agenda standen unter anderem der Fachkräftemangel und der Rückgang der Ausbildungszahlen. Angesprochen wurden aber auch Probleme bei der Pflichtverteidigerbestellung aufgrund Nichtbeachtung des § 142 Abs. 6 StPO durch die Gerichte sowie eine mögliche Kooperation der RAK München bei Fortbildungsveranstaltungen außerhalb von München. Außerdem wurde besprochen, wie die jährlichen Anwaltstreffen künftig organisiert werden könnten. Die Anwaltstreffen finden aktuell jedes Jahr in einem anderen Landgerichtsbezirk außerhalb von München statt, um Gelegenheit zu einem persönlichen Kennenlernen und Gedankenaustausch zwischen den Kolleg:innen vor Ort, den Mitgliedern des Vorstands sowie der Geschäftsführung der Rechtsanwaltskammer München zu schaffen. Das diesjährige Anwaltstreffen findet am 28.09.2023 für alle Rechtsanwält:innen im Landgerichtsbezirk Traunstein statt.
Gemeinsame Sitzung mit dem Präsidium des Anwaltsgerichts München am 05.07.2023
Die Präsidien tauschten sich unter anderem über die Besetzung der Anwaltsgerichtsbarkeit sowie die im Jahr 2026 anstehende Einführung der elektronischen Akte bei den Gerichten aus. Erörtert wurde zudem die Ahndung von Verstößen gegen die passive Nutzungspflicht des beA und die Einbeziehung von Berufsausübungsgesellschaften in berufsrechtliche Verfahren. In diesem Zusammenhang wurde auch der von der Satzungsversammlung beschlossene neue § 31 BORA diskutiert. Dieser regelt künftig, welche Maßnahmen Berufsausübungsgesellschaften zur Einhaltung des Berufsrechts ergreifen müssen.
Gemeinsame Sitzung mit dem Präsidium der Steuerberaterkammer München am 31.07.2023
Neben einem Erfahrungsaustausch zur Zulassung von Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Geldwäscheprävention standen Vollstreckungsfragen auf der Tagesordnung der gemeinsamen Präsidiumssitzung. Erörtert wurde außerdem der Vorlagebeschluss des Bayerischen Anwaltsgerichtshofs an den Europäischen Gerichtshof, ob das Fremdbesitzverbot in der bis zum 31.07.2022 geltenden Fassung der Bundesrechtsanwaltsordnung gegen Europarecht verstößt. Schließlich wurde besprochen, wie dem Fachkräftemangel entgegengetreten und die Ausbildungszahlen erhöht werden könnten.