Ab dem 12.10.2023 können Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz auch ein kostenfreies Postfach mit dem Titel „Mein Justizpostfach“ (MJP) nutzen. Zum 12.10.2023 wird zunächst ein Pilotbetrieb bereitgestellt. Im Rahmen der Pilotierung wird dann das MJP weiterentwickelt und um zusätzliche Funktionen ergänzt werden.
Mit dem MJP soll das OZG-Nutzerkonto für Bürgerinnen und Bürger für die Kommunikation mit der Justiz umgesetzt werden. Interessierte Bürgerinnen und Bürger benötigen zur Identifizierung ein BundID-Konto. Weitere Informationen hierzu finden sich unter https://id.bund.de/de.
Bürgerinnen und Bürger, die über ein MJP verfügen, können daraus Nachrichten an das beA von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte versenden. Da im beA weitere Anpassungen notwendig sind, funktioniert die Übermittlung von Nachrichten aus dem beA an Bürgerinnen und Bürger in das MJP zunächst noch nicht. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die versuchen, ein MJP zu adressieren oder auf eine Nachricht zu antworten, erhalten eine Fehlermeldung. Die BRAK wird die erforderlichen Anpassungen schnellstmöglich vornehmen, um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die Möglichkeit zu geben, den Nachrichtenaustausch mit dem MJP auch für eine sichere Mandantenkommunikation zu nutzen.