Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre Mitgliederstatistik zum 01.01.2022 veröffentlicht. Insgesamt verzeichneten die 28 Rechtsanwaltskammern 167.085 Mitglieder inklusive Gesellschaften. Im Vergleich zum Vorjahr gab es demnach einen geringen Rückgang um sieben Mitglieder. Der Frauenanteil innerhalb der Anwaltschaft stieg dagegen auf 36,3 % an. Die Zahl der Einzelzulassungen als Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin zugunsten von Syndikus-Zulassungen hat sich deutlich verringert, wobei auch hier der Frauenanteil angestiegen ist. Die Zahl der erworbenen Fachanwaltstitel ist weiter gewachsen: Zum Stichtag gab 58.229 Fachanwälte (Vorjahr: 57.861). Nach wie vor ist der Fachanwalt für Arbeitsrecht Spitzenreiter unter den Fachanwaltschaften.
Weitere Informationen zur Mitgliederstatistik der BRAK sind hier zu finden.
Bei der Rechtsanwaltskammer München wächst die Anzahl der Mitglieder langsamer als in den Vorjahren. Am 01.01.2022 verzeichnete die Kammer insgesamt 22.683 Mitglieder. Die Zahl der Neuzulassungen ist konstant: Im Jahr 2021 wurden 917 Neuzulassungsanträge – ohne Abzug der Löschungen – gestellt, im Jahr zuvor waren es 914 Anträge. Im Bereich der Syndikusrechtsanwälte ist die Zahl der Zulassungsanträge erneut gestiegen. Der Anteil der weiblichen Mitglieder der RAK München nahm ebenfalls zu. Die Zahl der Fachanwälte stieg im gesamten Bundesgebiet, im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München verlangsamte sich die Steigerung, nur bei einzelnen Fachanwaltschaften, wie im Arbeitsrecht oder Strafrecht, war ein stärkerer Zulauf zu verzeichnen.