Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Neue Bezeichnung: Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht

Änderungen der FAO ab 01.06.2022 gültig

Die 7. Satzungsversammlung hat in ihrer Sitzung am 06.12.2021 Änderungen beschlossen, die den Fachanwalt für Insolvenzrecht betreffen: Die Neuregelungen der §§ 1, 5 Abs. 1 lit. g) und 14 treten am 01.06.2022 in Kraft. 

Die zahlreichen Änderungen im Einzelnen können Sie hier nachlesen 

Wichtig: § 1 Satz 3 FAO regelt die Handhabung für die Kolleginnen und Kollegen, die bereits die bisherige Fachanwaltsbezeichnung führen. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bereits die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwalt für Insolvenzrecht“ erworben haben, können wählen, ob sie diesen Titel beibehalten wollen oder ob sie künftig den neuen Titel „Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht“ führen möchten. 

Alle Betroffenen werden von der Kammer gesondert informiert.