Der Bundestag hat am 31.01.2025 die Anhebung der RVG-Gebühren beschlossen.
Die Umsetzung der geplanten RVG-Erhöhung war zuletzt ins Stocken geraten. Auf Vorlage des Bundesministeriums der Justiz hat die Bundesregierung am 11.12.2024 den Gesetzentwurf für das Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 in Form einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen, um den Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Wenige Tage später hat die Fraktion der FDP den Gesetzentwurf für das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 in den Bundestag eingebracht. Dieser sieht eine Steigerung der Wertgebühren nach dem RVG um 6 % sowie eine Steigerung der Festgebühren um 9 % vor. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher sollen angehoben werden. Vorgesehen ist außerdem eine Anpassung der Vergütung der Verfahrensbeistände. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 19.12.2024 erstmals beraten und die Überweisung an den Rechtsausschuss beschlossen. Der Rechtsausschuss hat in seiner Beschlussempfehlung vorgeschlagen, das Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 in den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung zu integrieren. Am 31.01.2025 hat der Bundestag das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beschlossen.
Gegenüber den ursprünglichen Gesetzentwürfen ergaben sich nur folgende inhaltliche Änderungen:
- Evaluierung des durch dieses Gesetz geänderten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes durch das Bundesministerium der Justiz vor allem im Hinblick auf die Angemessenheit der festgesetzten Fallpauschalen und Stundensätze über einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten am 01.01.2026.
- Die im Gesetzentwurf des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 vorgesehene Systemumstellung im Gerichtsvollzieherkostengesetz, die einen Wegfall der Dokumentenpauschale und der Beglaubigungsgebühr bei gleichzeitiger Kompensation der damit verbundenen Mindereinnahmen durch eine weitere Anhebung der Zustellungsgebühren vorsieht, wurde zurückgestellt.
Da es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, muss noch der Bundesrat zustimmen. Sollte der Bundesrat zustimmen, würde die RVG-Erhöhung am ersten Tag des zweiten Monats nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.