Nach dem zum 1.1.2020 aufgrund der 5. EU-Geldwäscherichtlinie novellierten Geldwäschegesetz (GwG) sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in bestimmten Fällen Verpflichtete. Nach § 2 I Nr. 10 GwG zählen dazu die Beratung bei Finanz- oder Immobilientransaktionen oder bei Zusammenschlüssen und Übernahmen sowie die steuerliche Beratung. Unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung wurde mit der Novelle die Pflicht eingeführt, sich bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu registrieren (§ 45 I 2 GwG). Hierfür steht das elektronische Meldeportal goAML Web zur Verfügung. Die Pflicht zur Registrierung besteht mit Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens jedoch ab dem 1.1.2024. Die FIU empfiehlt Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine frühzeitige Registrierung im Meldeportal goAML Web, um im Bedarfsfall unverzüglich eine Verdachtsmeldung abgeben zu können.
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