Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

GwG-Rückmeldeberichte zu Verdachtsmeldungen aus 2020

Gem. § 43 Abs. 1 GwG haben ‚Verpflichtete‘ nach dem GwG – d.h. auch Rechtsanwälte, die eine der in § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG genannten Katalogtätigkeiten ausführen -  im Fall eines Verdachts der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hinsichtlich von Ihnen betreuter Transaktionen diesen Verdacht in Form einer Verdachtsmeldung über die Plattform goAML an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu übermitteln.

Die FIU hat gem. § 28 Abs. 1 Nr. 7 i. V. m. § 41 Abs. 2 S. 1 GwG den Verpflichteten anschließend in angemessener Zeit Rückmeldung zur Relevanz der übermittelten Meldungen zu geben.

Ziel dieses Rückmeldeberichtes ist es, einen aktiven Beitrag zur Optimierung des Risikomanagements und damit des individuellen Meldeverhaltens zu liefern. So sollen Verpflichtete beispielsweise dahingehend sensibilisiert werden, dass die Bearbeitung einer Verdachtsmeldung umso effizienter erfolgen kann, je detaillierter der der Meldung zugrundeliegende Sachverhalt dargestellt wird. Gleichzeitig sollen anhand der Auswertungen aus den Rückmeldeberichten auch die über die Software goAML zur Verfügung gestellten Meldeformulare für die Verpflichteten in ihrer Handhabung optimiert werden.

Die Rückmeldeberichte sollen durch die fortlaufende Verbesserung der Meldequalität eine effektive Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung gewährleisten.

Im Dezember 2020 hat die FIU mit der Übersendung der Rückmeldeberichte zu erstatteten Verdachtsmeldungen für das Jahr 2020 (zunächst für den Berichtszeitraum 01.01.2020 bis 31.03.2020) an die meldenden Verpflichteten gem. § 41 Abs. 2 GwG begonnen. Die Übersendung der Rückmeldeberichte für das 2., 3. und 4. Quartal 2020 sollen zeitnah erfolgen.

Hier finden Sie das Schreiben der FIU vom 23.12.2020 sowie einen Muster-Rückmeldebericht zu analysierten Verdachtsmeldungen.