Die Rechtsanwaltskammer hat als zuständige Aufsichtsbehörde für ihren Kammerbezirk gemäß § 51 Abs. 8 Satz 1 GwG den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise (AAH) für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Die aktualisierte Fassung der AAH, die der Vorstand am 16.12.2022 genehmigt hat, ist auf der Website der Rechtsanwaltskammer München verfügbar.
Neben den aktualisierten AAH stellt die Rechtsanwaltskammer München auf ihrer Website weitere Übersichten und Dokumente zum Thema Geldwäscheprävention zur Verfügung. Diese werden ebenfalls fortlaufend aktualisiert und erweitert.