In der achten und letzten Sitzung der laufenden Wahlperiode hatte sich die 6. Satzungsversammlung am 06.05.2019 mit einem emotional besetzten Thema zu befassen: der in § 20 BORA geregelten Robenpflicht. Eine Anwältin hatte beantragt, diese Berufspflicht aufzuheben. Eine sehr deutliche Mehrheit der Mitglieder hielt dagegen eine verpflichtende Regelung auch weiterhin für sinnvoll und notwendig.
Das Soldan Institut berichtet in Ihrer Pressemitteilung vom 07.05.2019, dass dieses deutliche Votum der Satzungsversammlung für die Robe auch die Meinung innerhalb der Anwaltschaft spiegelt. Aus einer aktuellen Befragung des Soldan Instituts unter 1.157 Berufsträgern im Rahmen des Berufsrechtsbarometers geht hervor, dass die große Mehrheit der Anwältinnen und Anwälte in Deutschland zu ihrer Berufstracht steht. So halten 79 Prozent der Befragten die Robenpflicht für sinnvoll und plädieren für ihre Beibehaltung. Dieser breite Konsens herrscht über die verschiedenen Altersgruppen und ebenfalls über die verschiedenen Ausprägungen der anwaltlichen Tätigkeit hinweg. So befürworten Anwälte, die wenig vor Gericht auftreten, den Robenzwang gleichermaßen wie Kollegen, die überwiegend forensisch tätig sind. Nur 18 Prozent sind der Auffassung, die Vorschrift sei nicht mehr zeitgemäß und sollte abgeschafft werden, drei Prozent haben keine explizite Meinung zu dieser Frage. „Immer einmal wieder zu verzeichnende Gerichtsentscheidungen zur Weigerung von Rechtsanwälten, Robe zu tragen, spiegeln damit keine insgesamt kritische Einstellung der Anwaltschaft zu ihrer Pflicht, eine Berufstracht dort tragen zu müssen, wo dies üblich ist, also in Strafsachen generell und in Zivilsachen vor den Land- und Oberlandesgerichten“, stellt der Direktor der Soldan Instituts Prof. Dr. Matthias Kilian fest.