Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

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Satzungsversammlung: Weiterhin Robenpflicht

In der achten und letzten Sitzung der laufenden Wahlperiode hatte sich die 6. Satzungsversammlung am 06.05.2019 mit einem emotional besetzten Thema zu befassen: der in § 20 BORA geregelten Robenpflicht. Eine Anwältin hatte beantragt, diese Berufspflicht aufzuheben. Eine sehr deutliche Mehrheit der Mitglieder hielt dagegen eine verpflichtende Regelung auch weiterhin für sinnvoll und notwendig.

Das Soldan Institut berichtet in Ihrer Pressemitteilung vom 07.05.2019, dass dieses deutliche Votum der Satzungsversammlung für die Robe auch die Meinung innerhalb der Anwaltschaft spiegelt. Aus einer aktuellen Befragung des Soldan Instituts unter 1.157 Berufsträgern im Rahmen des Berufsrechtsbarometers geht hervor, dass die große Mehrheit der Anwältinnen und Anwälte in Deutschland zu ihrer Berufstracht steht. So halten 79 Prozent der Befragten die Robenpflicht für sinnvoll und plädieren für ihre Beibehaltung. Dieser breite Konsens herrscht über die verschiedenen Altersgruppen und ebenfalls über die verschiedenen Ausprägungen der anwaltlichen Tätigkeit hinweg. So befürworten Anwälte, die wenig vor Gericht auftreten, den Robenzwang gleichermaßen wie Kollegen, die überwiegend forensisch tätig sind. Nur 18 Prozent sind der Auffassung, die Vorschrift sei nicht mehr zeitgemäß und sollte abgeschafft werden, drei Prozent haben keine explizite Meinung zu dieser Frage. „Immer einmal wieder zu verzeichnende Gerichtsentscheidungen zur Weigerung von Rechtsanwälten, Robe zu tragen, spiegeln damit keine insgesamt kritische Einstellung der Anwaltschaft zu ihrer Pflicht, eine Berufstracht dort tragen zu müssen, wo dies üblich ist, also in Strafsachen generell und in Zivilsachen vor den Land- und Oberlandesgerichten“, stellt der Direktor der Soldan Instituts Prof. Dr. Matthias Kilian fest.