Die Europäische Kommission hat Anfang des Jahres 2017 ein Dienstleistungspaket vorgelegt, das unter anderem eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für Berufsreglementierungen vorsieht. Ziel der EU-Kommission ist es, damit das Potenzial des europäischen Binnenmarktes für Dienstleistungen besser zu nutzen und diese für einen potenziellen, europaweiten Kundenmarkt anzubieten. In ihrer Stellungnahme zur Mitteilung der Reformempfehlungen für die Berufsreglementierungen widerspricht die Bundesrechtsanwaltskammer allerdings der These, dass Reglementierungen als solche den Binnenmarkt behindern. Vielmehr erleichtern Reglementierungen, die klug und sachgerecht gestaltet sind, den Binnenmarkt. Dies könne man derzeit sehr gut am Beispiel der Rechtsanwaltsrichtlinien sehen.
Des Weiteren macht die BRAK darauf aufmerksam, dass für die Berufsausübung des Anwaltsberufs – mit Ausnahme der Kommanditgesellschaft – alle deutschen Rechtsformen von Personen- und Kapitalgesellschaften des deutschen Gesellschaftsrechts zulässig sind. Zum Thema „Berufsausübung von Rechtsanwälten mit anderen Berufsgruppen“ wies sie darauf hin, dass die Möglichkeit für diese in Deutschland auch weit über das hinausgehe, was in anderen Mitgliedstaaten der EU derzeit zulässig ist.
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments legte Ende Juli zudem einen Initiativberichtsentwurf zu den Reformempfehlungen der EU-Kommission vor. Sowohl im Entwurf als auch in einer ersten Aussprache am 4. September 2017 hob der für den Bericht zuständige Abgeordnete Nicola Danti die bedeutende Rolle von reglementierten Berufen für die europäische Wirtschaft sowie die Qualität dieser Dienstleistungen hervor. Gleichzeitig stellte er aber klar, dass die Reglementierung von freiberuflichen Dienstleistungen allein den Mitgliedsstaaten obliegt und für eine ganzheitliche Analyse der Berufsreglementierungen im EU-Raum weit mehr herangezogen werden muss, als wirtschaftliche Analysen.
Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.