Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Artikel

Dienstleistungspaket der EU-Kommission: Das sagt die BRAK

Die Europäische Kommission hat Anfang des Jahres 2017 ein Dienstleistungspaket vorgelegt, das unter anderem eine Verhältnismäßigkeitsprüfung für Berufsreglementierungen vorsieht. Ziel der EU-Kommission ist es, damit das Potenzial des europäischen Binnenmarktes für Dienstleistungen besser zu nutzen und diese für einen potenziellen, europaweiten Kundenmarkt anzubieten. In ihrer Stellungnahme zur Mitteilung der Reformempfehlungen für die Berufsreglementierungen widerspricht die Bundesrechtsanwaltskammer allerdings der These, dass Reglementierungen als solche den Binnenmarkt behindern. Vielmehr erleichtern Reglementierungen, die klug und sachgerecht gestaltet sind, den Binnenmarkt. Dies könne man derzeit sehr gut am Beispiel der Rechtsanwaltsrichtlinien sehen.

Des Weiteren macht die BRAK darauf aufmerksam, dass für die Berufsausübung des Anwaltsberufs – mit Ausnahme der Kommanditgesellschaft – alle deutschen Rechtsformen von Personen- und Kapitalgesellschaften des deutschen Gesellschaftsrechts zulässig sind. Zum Thema „Berufsausübung  von Rechtsanwälten mit anderen Berufsgruppen“ wies sie darauf hin, dass die Möglichkeit für diese in Deutschland auch weit über das hinausgehe, was in anderen Mitgliedstaaten der EU derzeit zulässig ist.

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments legte Ende Juli zudem einen Initiativberichtsentwurf zu den Reformempfehlungen der EU-Kommission vor. Sowohl im Entwurf als auch in einer ersten Aussprache am 4. September 2017 hob der für den Bericht zuständige Abgeordnete Nicola Danti  die bedeutende Rolle von reglementierten Berufen für die europäische Wirtschaft sowie die Qualität dieser Dienstleistungen hervor. Gleichzeitig stellte er aber klar, dass die Reglementierung von freiberuflichen Dienstleistungen allein den Mitgliedsstaaten obliegt und für eine ganzheitliche Analyse der Berufsreglementierungen im EU-Raum weit mehr herangezogen werden muss, als wirtschaftliche Analysen.


Mehr Informationen finden Sie auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer.