Ab dem 01.01.2017 sind Rechtsanwälte gemäß § 49c BRAO verpflichtet, Schutzschriften ausschließlich elektronisch zum Schutzschriftenregister nach § 945a ZPO einzureichen.
Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 wurde zum 01.01.2016 das zentrale, länderübergreifende elektronische Register für Schutzschriften eingeführt. Das zentrale Schutzschriftenregister erreichen Sie unter https://schutzschriftenregister.hessen.de/. Hier finden Sie auch weitere Informationen hinsichtlich der elektronischen Einreichung von Schutzschriften.