
Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin Dr. Babette Fiévet, Fachanwältin für Verwaltungsrecht; zugelassen seit 2005; seit über 15 Jahren Anwältin in eigener Kanzlei; seit Oktober 2019 Justiziarin in der Rechtsabteilung einer Krankenversicherung, seit Juni diesen Jahres stellvertretende Leiterin der Rechtsabteilung.
Im Frühjahr 2020 wurde ich erstmals in den Vorstand der RAK München gewählt. Bis zu meinem Ausscheiden aufgrund der Entscheidung des BGH war ich in der Abteilung V (Gebührenrecht) tätig, seit Frühjahr diesen Jahres daneben in der Abteilung XV (Geldwäsche). Gerne möchte ich mich auch weiterhin für die wichtigen beruflichen Belange aller Kolleginnen und Kollegen einsetzen – Belange, die unseren Beruf prägen und die es gilt, fortzuentwickeln, um künftigen Anforderungen und Herausforderungen gerecht zu werden. Als Rechtsanwältin und Syndikusrechtsanwältin sind mir zudem die unterschiedlichen Anforderungen an die anwaltliche Tätigkeit vertraut und ich kenne die verschiedenen Erwartungen, die damit verbunden sind. Auch diese Erfahrungen möchte ich weiterhin einbringen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich auch bei der Wiederholungswahl unterstützen und mir ein weiteres Mal Ihre Stimme geben. Vielen Dank!