Das Ehrenamt bei der Rechtsanwaltskammer München
Die Anwaltschaft verwaltet sich selbst, agiert unabhängig, frei und nicht weisungsgebunden. Die anwaltliche Selbstverwaltung ist ohne ehrenamtliches Engagement undenkbar. Nur mit ihm wird eine kompetente, staatsferne und berufsnahe Interessenwahrnehmung durch diejenigen Experten gewährleistet, die es am besten wissen: Kolleginnen und Kollegen. Die Selbstverwaltung wird dabei nicht nur durch die Arbeit in den Kammervorständen, sondern auch durch zahlreiche andere spannende und lehrreiche Aufgaben gestaltet.
Die Anwaltschaft ist in den letzten 15 Jahren bunter geworden. Auf der einen Seite stehen Großkanzleien, die nur Unternehmensmandate übernehmen und viele Millionen Euro Umsatz machen. Auf der anderen Seite stehen Einzelanwälte, die eine breite Palette an Rechtsgebieten anbieten oder auch Teilzeitmodelle, in denen Rechtsanwälte ihrer Tätigkeit nur an wenigen Tagen für wenige Stunden nachgehen. Sie alle müssen sich in der RAK wiederfinden.
„Die Selbstverwaltung ist wichtig, weil sie die Freiheit gegenüber dem Staat sichert und damit eine wichtige Voraussetzung für ein rechtsstaatliches Justizsystem schafft. Wie könnte ein Mandant darauf vertrauen, dass ihm sein Anwalt auch wirklich zu seinem Recht verhilft, wenn er staatlicher Aufsicht unterläge?“
Prof. Dr. Reinhard Singer,
geschäftsführender Direktor des Instituts für Anwaltsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin
Die Übernahme eines Ehrenamts innerhalb der Selbstverwaltung trägt aber nicht nur dazu bei, den Berufsstand der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mitzugestalten und damit der freien und unabhängigen Advokatur einen Dienst zu leisten. Es bringt Ihnen auch persönlich etwas: Sie lernen viele interessante Kolleginnen und Kollegen kennen, knüpfen Kontakte und bilden sich durch die neuen Perspektiven stetig fort. Und nicht zuletzt: Sie können auch berufspolitisch etwas bewegen und das Berufsrecht aktiv mitgestalten.
Die Rechtsanwaltskammer München lebt vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Mitglieder, von den Ideen, Fähigkeiten und Impulsen, die sie einbringen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich zu beteiligen und damit die Arbeit der Kammer mitzugestalten. Auch wenn Sie nur wenig Zeit haben, sich aber aktiv beteiligen möchten, gibt es geeignete Aufgabenbereiche. Die unterschiedlichen Bereiche des Engagements in der anwaltlichen Selbstverwaltung und deren Vorteile haben wir in unseren Mitteilungen 02/2017 dargestellt.
Wenn Sie Interesse haben, ehrenamtlich tätig zu werden, kontaktieren Sie uns unverbindlich:
RAin Brigitte Doppler, Geschäftsführerin
Telefon: (089) 53 29 44-0
E-Mail: info(at)rak-m.de
Habe ich weitere Vorteile durch mein ehrenamtliches Engagement?
Abgesehen davon, dass Sie aktiv die Selbstverwaltung der Anwaltschaft mitgestalten, hat ein Ehrenamt für Sie weitere Vorteile: Alle im Ehrenamt Engagierten können kostenfrei an den Seminaren und Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwaltskammer München teilnehmen. Informieren Sie sich hier über alle anstehenden Veranstaltungen zu den unterschiedlichen fachbezogenen Themen.
In welchen Bereichen kann ich tätig werden?
Anwaltsgerichtsbarkeit
Die Anwaltsgerichtsbarkeit ist eine eigenständige staatliche Gerichtsbarkeit, die sich auf Grundlage der §§ 92 bis 161a BRAO mit dem Berufsrecht befasst.
Sie leistet unverzichtbare Arbeit im Interesse der gesamten Anwaltschaft: Zum einen trifft sie Entscheidungen in Verwaltungssachen wie Erteilung und Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft oder Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung. Zum anderen ist sie verantwortlich für Disziplinarsachen gegen Anwälte bei berufsrechtlichen Pflichtverletzungen und kann nach § 114 BRAO ggf. weitgehende Maßnahmen ergreifen.
Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist die berufsständische Pflichtversorgungseinrichtung für die Mitglieder der Berufskammern der Rechtsanwälte und Steuerberater in Bayern sowie für die Mitglieder der Patentanwaltskammer mit Kanzleisitz in Bayern, NRW, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen.
Gelegenheit zur ehrenamtlichen Mitarbeit bietet der Verwaltungsrat, für welchen die RAK München neun Mitglieder und vier Stellvertreter:innen benennt. Der Verwaltungsrat beschließt insbesondere über die Richtlinien der Versorgungspolitik, die Satzung, den Jahresabschluss einschließlich der Entlastung der Geschäftsführung, die Anpassung von Versorgungsanrechten, die Wirtschaftsplanung sowie die Bildung von Ausschüssen und überwacht die Geschäftsführung, die von der Bayerischen Versorgungskammer durchgeführt wird.
Berufsbildung
Die RAK München bietet im Bereich der Berufsbildung verschiedene Möglichkeiten des ehrenamtlichen Engagements:
- Ausbildungsberater: Sie wirken an der Beratung und Förderung der Ausbildung in den Ausbildungskanzleien mit. Ihre Aufgaben orientieren sich am § 76 Abs. 1 BBiG.
- Berufsbildungsausschuss: Er hat die zentrale Aufgabe, die Qualität der beruflichen Bildung stetig weiterzuentwickeln. Daher ist der Berufsbildungsausschuss nach dem Berufsbildungsgesetz in allen wichtigen Angelegenheiten zu unterrichten und anzuhören. Seine Aufgaben bestimmen sich nach § 79 BBiG.
- Aufgabenausschüsse: Die Mitglieder stellen die Aufgaben für die Zwischenprüfung und für die beiden Abschlussprüfungen der RA-Fachangestellten sowie für die Fortbildungsprüfung „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“.
- Prüfungsausschüsse: Die Mitglieder führen die jährliche Zwischenprüfung sowie zwei Abschlussprüfungen pro Jahr für die RA-Fachangestellten durch. Hinzu kommt eine Fortbildungsprüfung pro Jahr zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“.
BRAK-Ausschüsse
Bei der Bundesrechtsanwaltskammer sind aktuell mehr als 30 Fachausschüsse eingerichtet – vom Ausschuss für Abwickler/Vertreter bis zum Ausschuss für Zivilprozessrecht. Die Ausschüsse erarbeiten Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen und bereiten Gutachten zu berufspolitischen Fragestellungen für das BRAK-Präsidium vor. Die Ausschussmitglieder werden von den regionalen Rechtsanwaltskammern vorgeschlagen und auf vier Jahre berufen.
Fachausschüsse für Fachanwaltschaften
Nach § 43c Abs. 1 S. 1 BRAO können die Kammern Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben haben, die Befugnis verleihen, eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen. Für jede der derzeit existierenden 24 Fachanwaltschaften werden durch den Kammervorstand alle vier Jahre Fachausschüsse bestellt, die aus erfahrenen Kollegen auf dem jeweiligen Gebiet bestehen und vorprüfen, ob die Voraussetzungen für die Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung vorliegen. Der Fachausschuss gibt nach der Vorprüfung gegenüber der zuständigen Abteilung des Kammervorstands eine Stellungnahme ab. Die Entscheidung über die Verleihung erfolgt im Anschluss durch die zuständige Abteilung des Vorstands. Derzeit engagieren sich fast 100 Kolleginnen und Kollegen in einem der insgesamt 25 Fachausschüsse, in den Bereichen Agrarrecht, Arbeitsrecht I, Arbeitsrecht II, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Migrationsrecht, Sozialrecht, Sportrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Vergaberecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.
Referendarausbildung
Dozenten in der Ausbildung von Referendaren übernehmen die Leitung von diversen Lehrveranstaltungen, die Teil der Referendarausbildung sind. Dazu zählen einerseits Lehrveranstaltungen in der AG 1 (Zivil- und Strafrechtsstation) zu anwaltsspezifischen Themen sowie andererseits Einführungskurse zur neunmonatigen RA-Station in der AG 3 A in den Bereichen Zivilrecht, Strafrecht sowie Verwaltungsrecht. Auch Lehrveranstaltungen in der AG 4 gehören dazu, insbesondere in den Einführungskursen im Berufsfeld Anwaltschaft (AG 4.3).
Satzungsversammlung
Die Satzungsversammlung ist das „Parlament“ der Rechtsanwaltschaft. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist. Die gewählten Mitglieder des unabhängigen Gremiums beschließen die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO) und sorgen für eine aktuelle Gestaltung des Berufsrechts. Stimmberechtigt sind die in den regionalen Rechtsanwaltskammern direkt und für die Dauer von vier Jahren gewählten Mitglieder. Damit ist die Satzungsversammlung ganz besonders demokratisch legitimiert.