Termine für die Abschlussprüfung 2026/I der RA-Fachangestellten
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2026/I in dem Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r nach der Ausbildungsverordnung findet statt am:
Mittwoch, 14.01.2026
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III - Fachkundliche Texte formulieren und gestalten
Dienstag, 20.01.2026
Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse I + II
Mittwoch, 21.01.2026
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich I + II, Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Termin des Fallbezogenen Fachgesprächs bzw. des Prüfungsbereiches Mandantenbetreuung wird von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzliche Regelung, hier insbesondere § 15 BBiG und § 10 JArbSchG, hingewiesen.
Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung 2026/I ist der Montag, 03.11.2025
Entscheidend für eine fristgerechte Anmeldung ist der Posteingang per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München. Die Anmeldung ist zu senden an anmeldung(at)rak-m.de. Von anderen Übermittlungswegen (Fax, Post) ist abzusehen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übermittlung der Anmeldung an die genannte E-Mail-Adresse erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung. Von der Anfrage einer darüber hinausgehenden Eingangsbestätigung bitten wir höflichst abzusehen.
Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen vorzunehmen, die von der Rechtsanwaltskammer München Anfang Oktober an die Auszubildenden versandt werden oder hier bereitgestellt werden. Prüfungsort sowie zeitlicher Beginn der Abschlussprüfung werden den Prüfungsteilnehmenden gesondert mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Aufgefordert zur Teilnahme an der Abschlussprüfung (Winterprüfung) sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 30. April 2026 endet, sowie Wiederholende als auch Teilnehmende, die ihre Ausbildungszeit um ein halbes Jahr verkürzt haben.
Die Ausbildungskanzleien sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum Montag, 03.11.2025 (Anmeldeschluss) bei der Rechtsanwaltskammer München zur Prüfung anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
ACHTUNG NEUERUNG BEI DEM BERICHTSHEFT:
Nach § 13 Nr. 7 BBiG ist es nunmehr freigestellt, das Berichtsheft (den Ausbildungsnachweis) schriftlich oder in elektronischer Form zu führen. Zeitlich kann der Ausbildungsnachweis täglich, mindestens aber wöchentlich (nicht mehr ausreichend: monatlich!) geführt werden.
Wichtige Neuerung ist zudem, dass ein Berichtsheft/Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG nur noch über den Ausbildenden oder die Ausbildende schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden kann und nicht mehr vom Auszubildenden selbst. Die ordnungsgemäße Einreichung ist Zulassungsvoraussetzung bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
WICHTIG!
Berichtshefte, die bisher nur monatlich geführt wurden, müssen selbstverständlich nicht für die Vergangenheit auf das wöchentliche Format abgeändert werden.
Es ist sicherzustellen, dass das Berichtsheft ab 01.09.2025 mindestens wöchentlich geführt wird.
Mehr Infos zu dieser und weiteren Neuerungen zum BBiG finden Sie hier.
Termine für die Abschlussprüfung 2026/II der RA-Fachangestellten
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2026/II in dem Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r nach der Ausbildungsverordnung findet statt am:
Dienstag, 19.05.2026 oder Mittwoch, 20.05.2026 oder Donnerstag, 21.05.2026
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III - Fachkundliche Texte formulieren und gestalten
Dienstag, 09.06.2026
Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse I + II
Mittwoch, 10.06.2026
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich I + II, Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Termin des Fallbezogenen Fachgesprächs bzw. des Prüfungsbereiches Mandantenbetreuung wird von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzliche Regelung, hier insbesondere § 15 BBiG und § 10 JArbSchG, hingewiesen.
Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung 2026/II ist der Montag, 02.03.2026
Entscheidend für eine fristgerechte Anmeldung ist der Posteingang per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München. Die Anmeldung ist zu senden an anmeldung(at)rak-m.de. Von anderen Übermittlungswegen (Fax, Post) ist abzusehen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übermittlung der Anmeldung an die genannte E-Mail-Adresse erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung. Von der Anfrage einer darüber hinausgehenden Eingangsbestätigung bitten wir höflichst abzusehen.
Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen vorzunehmen, die von der Rechtsanwaltskammer München Ende Januar an die Auszubildenden versandt werden oder hier bereitgestellt werden. Prüfungsort sowie zeitlicher Beginn der Abschlussprüfung werden dem Prüfungsteilnehmer gesondert mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Aufgefordert zur Teilnehme an der Abschlussprüfung (Sommerprüfung) sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 31. Oktober 2026 endet, sowie Wiederholer als auch Teilnehmer, die Ihre Ausbildungszeit verkürzt haben.
Die Ausbildungskanzleien sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum Montag, 02. März 2026 (Anmeldeschluss) bei der Rechtsanwaltskammer München zur Prüfung anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
ACHTUNG NEUERUNG BEI DEM BERICHTSHEFT:
Nach § 13 Nr. 7 BBiG ist es nunmehr freigestellt, das Berichtsheft (den Ausbildungsnachweis) schriftlich oder in elektronischer Form zu führen. Zeitlich kann der Ausbildungsnachweis täglich, mindestens aber wöchentlich (nicht mehr ausreichend: monatlich!) geführt werden.
Wichtige Neuerung ist zudem, dass ein Berichtsheft/Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG nur noch über den Ausbildenden oder die Ausbildende schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden kann und nicht mehr vom Auszubildenden selbst. Die ordnungsgemäße Einreichung ist Zulassungsvoraussetzung bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
WICHTIG!
Berichtshefte, die bisher nur monatlich geführt wurden, müssen selbstverständlich nicht für die Vergangenheit auf das wöchentliche Format abgeändert werden.
Es ist sicherzustellen, dass das Berichtsheft ab 01.09.2025 mindestens wöchentlich geführt wird.
Mehr Infos zu dieser und weiteren Neuerungen zum BBiG finden Sie hier.
Wichtige Hinweise für alle Abschlussprüfungen
Zu den Abschlussprüfungen werden stets auch diejenigen Auszubildenden zur Prüfung aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben. Eine vorzeitige Zulassung kommt nur bei nachgewiesenen überdurchschnittlichen Leistungen (2,0) in der Praxis und in der Berufsschule in Betracht. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird von der Rechtsanwaltskammer München für die Abschlussprüfungen auf formlosen Antrag im Einzelnen geprüft.
Zugelassene Hilfsmittel bei Prüfungen:
Deutsche Gesetze, jeweils unkommentiert (z. B. Beck’sche Textausgaben, Habersack, Nomos)
Das Wörterbuch „Duden – Deutsches Universalwörterbuch“
Nicht programmierbare Taschenrechner
Zugelassene Reiter bei Prüfungen:
Reiter sind mit Vermerken wie nachfolgend zugelassen:
- Gesetzesabkürzungen (ZPO, BGB, etc.)
- Einworthinweise, die Bestandteil der Überschrift eines Paragrafen sind
- Paragrafen
- verschieden farbige Klebezettel
Nicht zugelassen sind bei Prüfungen:
Bemerkungen, Erläuterungen.
Für die Abschlussprüfungen 2026/I ist Rechtsstand der 30.06.2025, für die Abschlussprüfung 2026/II ist Rechtsstand der 31.12.2025.
Für die Zwischenprüfung 2025 ist Rechtsstand ein halbes Jahr vor der Prüfung.
Prüfungsgebühr: EUR 75,00 je Prüfungsteilnehmendem, fällig mit der Anmeldung und zahlbar auf das Konto der Rechtsanwaltskammer München:
Kreditinstitut: UniCredit Bank AG,
IBAN: DE21 7002 0270 0000 0816 31
SWIFT (BIC): HYVEDEMMXXX
Wir bitten, jeweils den Namen des Prüfungsteilnehmenden sowie die Ausbildungsverzeichnisnummer anzugeben. Nimmt der/die Prüfungsbewerber/in nur an höchstens drei Prüfungsfächern teil, so ermäßigt sich die Gebühr auf EUR 37,00.
Prüfungsvorbereitungskurse (Crash-Kurse)
Der Münchener Anwaltverein e.V. bietet zusammen mit der Rechtsanwaltskammer München auch 2026 wieder Prüfungsvorbereitungskurse zur Abschlussprüfung 2026/II an.
Die nachfolgenden Kurse werden jeweils von 17:30 Uhr bis 19:00 Uhr online angeboten.
| Mo, 23.02.2026 | Vergütung und Kosten | Referentin: geprüfte Rechtsfachwirtin K. Heinrichsberger |
| Mi, 25.02.2026 | BGB Allgemeiner Teil, ZPO | Referent: RA L. Winkler |
| Mo, 02.03.2026 | Fristen und Termine | Referentin: geprüfte Rechtsfachwirtin K. Heinrichsberger |
| Mi, 04.03.2026 | BGB Schuldrecht, Sachenrecht | Referent: RA L. Winkler |
| Mo, 09.03.2026 | Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung | Referentin: geprüfte Rechtsfachwirtin K. Heinrichsberger |
| Mi, 11.03.2026 | Wirtschaft, Sozialkunde | Referent: RA L. Winkler |
| Mo, 16.03.2026 | Fallbezogenes Fachgespräch | Referentin: geprüfte Rechtsfachwirtin K. Heinrichsberger |
| Mi, 18.03.2026 | Erbrecht; Geschäfts- und Leistungsprozesse | Referent: RA L. Winkler |
Die Teilnahme an den Kursen ist kostenlos.
Interessenten können sich per E-Mail an ausbildung(at)rak-m.de mit Angabe des Namens und der E-Mail-Adresse anmelden. Anmeldeschluss ist am 13.02.2026.
Wichtig: Wir bitten um Verständnis, dass sich dieses Angebot exklusiv an Auszubildende im Kammergebiet der RAK München richtet.
Wir freuen uns über eine rege Teilnahme.
Antrag/Merkblatt zur Abschlussprüfung
Das Anmeldeformular gemäß der neuen Prüfungsordnung finden Sie hier.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen nach der neuen ReNoPatAusbV (seit 01.08.2015) finden Sie hier.