Termin für die Zwischenprüfung 2025
Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres findet die Zwischenprüfung der Auszubildenden zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellten statt. Die ausbildenden Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen melden die bei ihnen beschäftigten Auszubildenden für diese Prüfung an. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 der Prüfungsordnung vom 07.10.2020 für Rechtsanwaltsfachangestellte ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Termin der Zwischenprüfung 2025 (schriftliche Prüfung)
Donnerstag, 27.11.2025
Prüfungsort
In der Region wird die Zwischenprüfung i. d. R. in den Berufsschulen abgelegt. In München erfolgt eine gesonderte Mitteilung zum Prüfungsort.
Anmeldeschluss für die Zwischenprüfung ist der Donnerstag, 02.10.2025.
Entscheidend für eine fristgerechte Anmeldung ist der Posteingang per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München. Die Anmeldung ist zu senden an anmeldung(at)rak-m.de. Von anderen Übermittlungswegen (Fax, Post) ist abzusehen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übermittlung der Anmeldung an die genannte E-Mail-Adresse erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung. Von der Anfrage einer darüber hinausgehenden Eingangsbestätigung bitten wir höflichst abzusehen.
Die Anmeldung erfolgt mit den einheitlichen Anmeldeformularen der Rechtsanwaltskammer München, die zu Beginn des neuen Schuljahres von den Berufsschulen verteilt werden. Die Auszubildenden, die die Berufsschule nicht besuchen, können die Anmeldeformulare hier herunterladen.
Hinweis: Soweit Prüfungsteilnehmende zum Zeitpunkt der Anmeldung noch minderjährig sind, ist zudem ein Nachweis zur Nachuntersuchung einzureichen. Dieser ist nicht Zulassungsvoraussetzung zur Zwischenprüfung, aber zeitlich mit der Anmeldung einzureichen.
Termine für die Abschlussprüfung 2026/I der RA-Fachangestellten
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2026/I in dem Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r nach der Ausbildungsverordnung findet statt am:
Mittwoch, 14.01.2026
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III - Fachkundliche Texte formulieren und gestalten
Dienstag, 20.01.2026
Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse I + II
Mittwoch, 21.01.2026
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich I + II, Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Termin des Fallbezogenen Fachgesprächs bzw. des Prüfungsbereiches Mandantenbetreuung wird von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzliche Regelung, hier insbesondere § 15 BBiG und § 10 JArbSchG, hingewiesen.
Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung 2026/I ist der Montag, 03.11.2025
Entscheidend für eine fristgerechte Anmeldung ist der Posteingang per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München. Die Anmeldung ist zu senden an anmeldung(at)rak-m.de. Von anderen Übermittlungswegen (Fax, Post) ist abzusehen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übermittlung der Anmeldung an die genannte E-Mail-Adresse erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung. Von der Anfrage einer darüber hinausgehenden Eingangsbestätigung bitten wir höflichst abzusehen.
Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen vorzunehmen, die von der Rechtsanwaltskammer München Anfang Oktober an die Auszubildenden versandt werden oder hier bereitgestellt werden. Prüfungsort sowie zeitlicher Beginn der Abschlussprüfung werden den Prüfungsteilnehmenden gesondert mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Aufgefordert zur Teilnahme an der Abschlussprüfung (Winterprüfung) sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 30. April 2026 endet, sowie Wiederholende als auch Teilnehmende, die ihre Ausbildungszeit um ein halbes Jahr verkürzt haben.
Die Ausbildungskanzleien sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum Montag, 03.11.2025 (Anmeldeschluss) bei der Rechtsanwaltskammer München zur Prüfung anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
ACHTUNG NEUERUNG BEI DEM BERICHTSHEFT:
Nach § 13 Nr. 7 BBiG ist es nunmehr freigestellt, das Berichtsheft (den Ausbildungsnachweis) schriftlich oder in elektronischer Form zu führen. Zeitlich kann der Ausbildungsnachweis täglich, mindestens aber wöchentlich (nicht mehr ausreichend: monatlich!) geführt werden.
Wichtige Neuerung ist zudem, dass ein Berichtsheft/Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG nur noch über den Ausbildenden oder die Ausbildende schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden kann und nicht mehr vom Auszubildenden selbst. Die ordnungsgemäße Einreichung ist Zulassungsvoraussetzung bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
Mehr Infos zu dieser und weiteren Neuerungen zum BBiG finden Sie hier.
Termine für die Abschlussprüfung 2026/II der RA-Fachangestellten
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung 2026/II in dem Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r nach der Ausbildungsverordnung findet statt am:
Dienstag, 19.05.2026 oder Mittwoch, 20.05.2026 oder Donnerstag, 21.05.2026
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich III - Fachkundliche Texte formulieren und gestalten
Dienstag, 09.06.2026
Vergütung und Kosten, Geschäfts- und Leistungsprozesse I + II
Mittwoch, 10.06.2026
Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich I + II, Wirtschafts- und Sozialkunde
Der Termin des Fallbezogenen Fachgesprächs bzw. des Prüfungsbereiches Mandantenbetreuung wird von den örtlichen Prüfungsausschüssen in eigener Zuständigkeit festgelegt. Zur Freistellung von Auszubildenden für Prüfungen wird auf die gesetzliche Regelung, hier insbesondere § 15 BBiG und § 10 JArbSchG, hingewiesen.
Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung 2026/II ist der Montag, 02.03.2026
Entscheidend für eine fristgerechte Anmeldung ist der Posteingang per E-Mail bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer München. Die Anmeldung ist zu senden an anmeldung(at)rak-m.de. Von anderen Übermittlungswegen (Fax, Post) ist abzusehen. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Übermittlung der Anmeldung an die genannte E-Mail-Adresse erhalten Sie automatisch eine Eingangsbestätigung. Von der Anfrage einer darüber hinausgehenden Eingangsbestätigung bitten wir höflichst abzusehen.
Die Anmeldungen sind nur mit den einheitlichen Anmeldeformularen vorzunehmen, die von der Rechtsanwaltskammer München Ende Januar an die Auszubildenden versandt werden oder hier bereitgestellt werden. Prüfungsort sowie zeitlicher Beginn der Abschlussprüfung werden dem Prüfungsteilnehmer gesondert mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Aufgefordert zur Teilnehme an der Abschlussprüfung (Sommerprüfung) sind alle Auszubildenden, deren Ausbildungszeit spätestens am 31. Oktober 2026 endet, sowie Wiederholer als auch Teilnehmer, die Ihre Ausbildungszeit verkürzt haben.
Die Ausbildungskanzleien sind verpflichtet, die Prüflinge bis zum Montag, 02. März 2026 (Anmeldeschluss) bei der Rechtsanwaltskammer München zur Prüfung anzumelden. Später eingehende Anmeldungen können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
ACHTUNG NEUERUNG BEI DEM BERICHTSHEFT:
Nach § 13 Nr. 7 BBiG ist es nunmehr freigestellt, das Berichtsheft (den Ausbildungsnachweis) schriftlich oder in elektronischer Form zu führen. Zeitlich kann der Ausbildungsnachweis täglich, mindestens aber wöchentlich (nicht mehr ausreichend: monatlich!) geführt werden.
Wichtige Neuerung ist zudem, dass ein Berichtsheft/Ausbildungsnachweis nach § 13 Satz 2 Nummer 7 BBiG nur noch über den Ausbildenden oder die Ausbildende schriftlich oder elektronisch vorgelegt werden kann und nicht mehr vom Auszubildenden selbst. Die ordnungsgemäße Einreichung ist Zulassungsvoraussetzung bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung.
Mehr Infos zu dieser und weiteren Neuerungen zum BBiG finden Sie hier.
Wichtige Hinweise für alle Abschlussprüfungen
Zu den Abschlussprüfungen werden stets auch diejenigen Auszubildenden zur Prüfung aufgerufen, die eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gemäß § 45 Abs. 1 BBiG oder eine Zulassung als Externe gemäß § 45 Abs. 2 BBiG anstreben. Eine vorzeitige Zulassung kommt nur bei nachgewiesenen überdurchschnittlichen Leistungen (2,0) in der Praxis und in der Berufsschule in Betracht. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird von der Rechtsanwaltskammer München für die Abschlussprüfungen auf formlosen Antrag im Einzelnen geprüft.
Zugelassene Hilfsmittel bei Prüfungen:
Deutsche Gesetze, jeweils unkommentiert (z. B. Beck’sche Textausgaben, Habersack, Nomos)
Das Wörterbuch „Duden – Deutsches Universalwörterbuch“
Nicht programmierbare Taschenrechner
Zugelassene Reiter bei Prüfungen:
Reiter sind mit Vermerken wie nachfolgend zugelassen:
- Gesetzesabkürzungen (ZPO, BGB, etc.)
- Einworthinweise, die Bestandteil der Überschrift eines Paragrafen sind
- Paragrafen
- verschieden farbige Klebezettel
Nicht zugelassen sind bei Prüfungen:
Bemerkungen, Erläuterungen.
Prüfungsgebühr: EUR 75,00 je Prüfungsteilnehmendem, fällig mit der Anmeldung und zahlbar auf das Konto der Rechtsanwaltskammer München:
Kreditinstitut: UniCredit Bank AG,
IBAN: DE21 7002 0270 0000 0816 31
SWIFT (BIC): HYVEDEMMXXX
Wir bitten, jeweils den Namen des Prüfungsteilnehmenden sowie die Ausbildungsverzeichnisnummer anzugeben. Nimmt der/die Prüfungsbewerber/in nur an höchstens drei Prüfungsfächern teil, so ermäßigt sich die Gebühr auf EUR 37,00.
Antrag/Merkblatt zur Abschlussprüfung
Das Anmeldeformular gemäß der neuen Prüfungsordnung finden Sie hier.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen nach der neuen ReNoPatAusbV (seit 01.08.2015) finden Sie hier.
Abschlussprüfung 2024/II der Rechtsanwaltsfachangestellten – Gesamtnotenübersicht
Die Gesamtnotenübersicht der Prüfungsausschüsse finden Sie hier.