Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, den Schulunterricht in Bayern ab Montag, 27.04.2020, schrittweise wieder hochzufahren und mit den Prüfungsvorbereitungen in den Abschlussklassen zu beginnen. An den Berufsschulen ist die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs ab dem 27.04.2020 für die Fachklassen vor den Kammerprüfungen sowie für Klassen des vollzeitschulischen Berufsgrundschuljahres (BGJ) vorgesehen.
Alle der im Bezirk der Rechtsanwaltskammer München zuständigen Berufsschulen haben zwischenzeitlich bestätigt, dass die erforderlichen Räumlichkeiten für die Durchführung der Abschlussprüfung 2020/II zur Verfügung stehen. Die Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten findet daher planmäßig an den bekanntgegebenen Terminen statt. Die Zulassungsbestätigungen wurden bereits versandt. Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie zusätzlich hier.
Wir bitten alle Prüfungsteilnehmer zu den jeweiligen Terminen mit Mund-Nasen-Schutzmasken zu erscheinen.
Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsabteilung der Rechtsanwaltskammer München:
E-Mail: ausbildung(at)rak-m.de
Tel.: (089) 53 29 44-780