Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Empfehlungen zur Teilzeit-Berufsausbildung sowie zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungsdauer, zur Anrechnung beruflicher Vorbildung auf die Ausbildungsdauer und zur vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung aktualisiert. Durch das am 01.01.2020 in Kraft getretene Berufsbildungs-Modernisierungsgesetz wurden die Möglichkeiten zur Teilzeitausbildung ausgeweitet. Die aktualisierten Empfehlungen stellen eine Richtschnur für die konkrete Anwendung der Regelungen in Ausbildungsverhältnissen dar. Konkrete Angaben und Berechnungsbeispiele, wie sich die Dauer einer ganz oder während eines Teils der Ausbildung in Teilzeit absolvierten Berufsausbildung berechnet, sind in der Empfehlung zur Teilzeitausbildung enthalten. In der Empfehlung zur Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildungszeit sind Grundsätze festgehalten, in welchen Fällen eine Verkürzung der Ausbildungszeit vor oder nach Beginn der Ausbildung vereinbart werden kann. Auch Vorgaben zur Anrechnung anderweitiger beruflicher Vorbildung, die zu einer kürzeren Ausbildungsdauer führt, sind angegeben.
Für die Ausbildung Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sind die Empfehlungen ebenfalls relevant.