Der Bereich Rechtsanwälte

Im Bereich „Rechtsanwälte“ finden Sie neben Informationen rund um den Anwaltsberuf alles Wissenswerte zum anwaltlichen Berufsrecht und Vergütungsrecht. Sie können sich hier auch darüber informieren, was Sie zu beachten haben, wenn Sie die Qualifikation als Fachanwalt anstreben bzw. bereits besitzen.

Der Bereich RA-Fachangestellte

In diesem Bereich finden Sie Informationen rund um den interessanten und zukunftssicheren Beruf des/der Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Weiterbildung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in.

Der Bereich Mandanten

Im Bereich Mandanten finden Sie neben Informationen über die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München alles Wissenswerte, was Sie bei der Beauftragung eines Rechtsanwalts wissen sollten. Hier finden Sie auch die Namen und Adressen anderer Ansprechpartner, wenn die Rechtsanwaltskammer München nicht für Sie tätig werden kann.

Der Bereich RAK München

In diesem Bereich können Sie sich unter anderem über die Gremien und die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer München informieren. Hier können Sie auch alle Veröffentlichungen der Rechtsanwaltskammer München in elektronischer Form abrufen.

Azubi geprüft

Gemeinsam gegen Fachkräftemangel – Bayernweites Roll-Out des Qualitätssiegels „Azubi-geprüft“

Die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern Bamberg, Nürnberg und München starten zum 17.03.2025 mit einem neuen Qualitätssiegel für ausbildende Kanzleien. Fachkräftemangel und -abwanderung in andere Berufssparten führen bayernweit zu rückläufigen Ausbildungszahlen. Mit dem neuen Qualitätssiegel sollen daher engagierte Kanzleien und interessierte Auszubildende besser zueinanderfinden. Das Qualitätssiegel bietet dabei eine Win-Win-Situation an: Kanzleien, die sich zertifizieren lassen, hebt das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ als attraktive Ausbilder und Arbeitgeber hervor, Bewerber haben ein Indiz für eine gewinnende und fördernde Arbeitsatmosphäre.

Das Qualitätssiegel steht dafür, dass sich die Kanzlei wertschätzenden Leitsätzen zu einer gelingenden Ausbildung mit hoher Qualität verpflichtet hat, eine faire Vergütung mindestens in Höhe der Empfehlungen der jeweiligen Rechtsanwaltskammer bezahlt und die ausbildenden Führungskräfte ausbildungsorientiert fortbildet. Verliehen wird es nur, wenn auch sich in Ausbildung befindende und aktive Rechtsanwaltsfachangestellte diese Qualität bestätigen. Sind diese Kriterien erfüllt, dürfen Kanzleien für einen Zeitraum von drei Jahren das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ führen.

Neugierig geworden? Dann klicken Sie gleich hier (www.rak-muenchen.de) für weitere Informationen oder lassen sich beraten in der Ausbildungsabteilung Ihrer Rechtsanwaltskammer (089-53-29-44-780 oder ausbildung(at)rak-m.de).

Weitere Informationen zum Qualitätssiegel erhalten Sie hier.