Gemeinsam gegen Fachkräftemangel – Bayernweites Roll-Out des Qualitätssiegels „Azubi-geprüft“
Die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern Bamberg, Nürnberg und München starten zum 17.03.2025 mit einem neuen Qualitätssiegel für ausbildende Kanzleien. Fachkräftemangel und -abwanderung in andere Berufssparten führen bayernweit zu rückläufigen Ausbildungszahlen. Mit dem neuen Qualitätssiegel sollen daher engagierte Kanzleien und interessierte Auszubildende besser zueinanderfinden. Das Qualitätssiegel bietet dabei eine Win-Win-Situation an: Kanzleien, die sich zertifizieren lassen, hebt das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ als attraktive Ausbilder und Arbeitgeber hervor, Bewerber haben ein Indiz für eine gewinnende und fördernde Arbeitsatmosphäre.
Das Qualitätssiegel steht dafür, dass sich die Kanzlei wertschätzenden Leitsätzen zu einer gelingenden Ausbildung mit hoher Qualität verpflichtet hat, eine faire Vergütung mindestens in Höhe der Empfehlungen der jeweiligen Rechtsanwaltskammer bezahlt und die ausbildenden Führungskräfte ausbildungsorientiert fortbildet. Verliehen wird es nur, wenn auch sich in Ausbildung befindende und aktive Rechtsanwaltsfachangestellte diese Qualität bestätigen. Sind diese Kriterien erfüllt, dürfen Kanzleien für einen Zeitraum von drei Jahren das Qualitätssiegel „Azubi-geprüft“ führen.
Neugierig geworden? Dann klicken Sie gleich hier (www.rak-muenchen.de) für weitere Informationen oder lassen sich beraten in der Ausbildungsabteilung Ihrer Rechtsanwaltskammer (089-53-29-44-780 oder ausbildung(at)rak-m.de).
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